Flächennutzungsplan Stadt Lohmar Öffentliche Auslegung

40. Änderung des Flächennutzungsplanes "Feuerwehr-Birk" in Lohmar-Birk

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.12.2024 bis 27.01.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Sonderausschuss Birk des Rates der Stadt Lohmar hat in seiner Sitzung am 05.12.2024 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 4 Abs. 2 BauGB für die 40. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.

Der räumliche Geltungsbereich der 40. FNP-Änderung umfasst eine ca. 10.500 m² große Fläche im Süden des Ortsteils Birk.

Das Plangebiet wird

  • im Norden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen,
  • im Süden durch einen im Ausbau befindlichen Wirtschaftsweg und
  • im Westen durch die Kierbachstraße (K 13) und landwirtschaftliche Flächen, die künftig durch den Neubau der Feuerwehr bebaut sein werden

begrenzt.

Die genauen Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs der FNP-Änderung sind in der Plan-Zeichnung dargestellt.

Mit der 40. Änderung des Flächennutzugsplans (FNP) ist die Anpassung des vorbereitenden Planungsrechts zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen am südlichen Rand des Ortsteils Birk vorgesehen. Das verbindliche Planungsrecht wird über den Bebauungsplan Nr. 47.1 „Feuerwehr Birk“, der zudem die Neuerrichtung des Gerätehauses der Feuerwehr Birk beinhaltet, geschaffen. 

Der für die PV-Freiflächenanlagen vorgesehene Grundstücksteil ist im rechtswirksamen FNP als Fläche für den Gemeinbedarf „Feuerwehr“ dargestellt und soll mit der 40. FNP-Änderung entsprechend zur Festsetzung im Bebauungsplan in eine Fläche für Anlagen und Einrichtungen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien geändert werden. Die Fläche für die Errichtung der Feuerwehr kann aus dem aktuellen FNP entwickelt werden und ist daher nicht Bestandteil der FNP-Änderung.

Mit der Darstellung einer ca. 10.500 m² großen Fläche für PV-Anlagen wird ein Beitrag zur Erzeugung regenerativer Energie und damit zu der von der Bundesregierung beschlossenen Energiewende geleistet. Die Bundesregierung hat beschlossen, als Energiequelle für die Verstromung bis zum Jahr 2025 40 bis 45 Prozent aus erneuerbaren Energien zu nutzen. Bis 2030 soll dieser Anteil auf 80 Prozent steigen.

Der Bauleitplanentwurf ist in der Zeit

vom 20. Dezember 2024 bis einschließlich 27. Januar 2025
 

auf der Homepage der Stadt Lohmar unter Lohmar.de/Bauleitplanung veröffentlicht.
 

Sie liegen zusätzlich im genannten Zeitraum zur Einsicht bei der Stadt Lohmar im Bauaufsichts- und Planungsamt, 2. Obergeschoss, Hauptstraße 27 - 29, 53797 Lohmar während der Dienststunden 

Montags                                 von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

Dienstags bis donnerstags    von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr,

Freitags                                  von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Ferner können diese Bekanntmachung sowie die veröffentlichen Unterlagen über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter

Beteiligung.nrw.de/portal/lohmar/beteiligung/themen

abgerufen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme soll elektronisch an das Bauaufsichts- und Planungsamt der Stadt Lohmar (Planung@Lohmar.de) oder über die Internetseite des Beteiligungsportals NRW (Beteiligung.nrw.de/portal/lohmar/beteiligung/themen) erfolgen. Alternativ können Stellungnahmen auch schriftlich per Post (Anschrift: Hauptstraße 27-29, 53797 Lohmar), oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis:

Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Nach Ablauf der Auslegungsfrist entscheidet der Rat der Stadt Lohmar in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vor und werden mit dem Entwurf der 40. Flächennutzungsplanänderung in Lohmar-Birk öffentlich ausgelegt.

Umweltbericht
v. 11. November 2024 des Planungsbüros H+B Stadtplanung

Eingegangen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

  • Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft, 02.07.2024
  • Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Bevölkerungsschutz, Brandschutzdienststelle, 04.07.2024
  • Deutsche Telekomtechnik GmbH, 05.07.2024
  • Rhein-Sieg Netz GmbH, 05.07.2024
  • Einzelhandelsverband Bonn – Rhein-Sieg – Euskirchen, 05.07.2024
  • Vodafone West GmbH, 15.07.2024
  • Katholische Kirche Lohmar, 17.07.2024
  • Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, 06.08.2024
  • Rheinische NETZGesellschaft mbH, 06.08.2024
  • Rhein-Sieg-Kreis, Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung, 07.08.2024
  • Rheinisch-Bergischer Kreis, 07.08.2024
  • LVR Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, 22.10.2024

Folgende Arten umweltbezogene Informationen im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB sind verfügbar:

Informationen zum Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung

  • Erforderliche Löschwassermenge

Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Bau- und Bodendenkmälern

Bekanntmachungsanordnung

Den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß §3 Abs. 2 i.V.m. §4 Abs. 2 Baugesetzbuch, den der Sonderausschuss Birk des Rates der Stadt Lohmar in seiner Sitzung 05.12.2024 gefasst hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Stadt Lohmar unter Bekanntmachungen.Lohmar.de veröffentlicht. Die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind gemäß § 27 a VwVfG unter auf der Internetseite der Stadt Lohmar unter Lohmar.de/Bauleitplanung veröffentlicht. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Lohmar, 11.12.2024

gez. 

Claudia Wieja
Bürgermeisterin

Kontaktperson

Frau Rebecca Theren
Telefon: 02246 15-347
E-Mail: Planung@Lohmar.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Lohmar unter https://www.lohmar.de/buergerservice-aktuelles-verwaltung-und-rat/datenschutz/ einsehen.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung Entwurf
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Stellungnahmen frühzeitige Beteiligung
  • Abwägung frühzeitige Beteiligung

Informationen

Übersicht
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