Bebauungsplan Stadt Lohmar Öffentliche Auslegung

Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan Nr. 30.2 "Brücke Naafshäuschen"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 28.01.2025 bis 28.02.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Rat der Stadt Lohmar hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 30.2 „Brücke Naafshäuschen“ gefasst.

Das Plangebiet befindet sich zwischen den Ortslagen Honsbach und Agger und umfasst in der Gemarkung Honrath (054031), Flur 2 die Flurstücke 67 sowie teilweise die Flurstücke 47, 65, 76, 325 und 330 und in der Flur 7 die Flurstücke 98 und teilweise die Flurstücke 93 und 94.

Zudem ist folgende Gewässerfläche betroffen: in der Gemarkung Honrath (054031), Flur 2 das Flurstück 68. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 0,15 ha.

Die Brücke überspannt den Flusslauf der Agger zwischen den Ortsteilen Lohmar-Honsbach und Lohmar-Agger. Auf Honsbacher Seite grenzt der Brückenkopf an die Honsbacher Straße. Auf der Seite des Ortsteils Agger mündet die Brücke in einem kleinen Fußweg und führt auf die
B 484.

Die genaue Lage und Abgrenzung sind dem Planentwurf zum Bebauungsplan zu entnehmen.

Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Auenbereiche der Agger als Fläche für die Landwirtschaft dar. Die Agger ist als Wasserfläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan Lohmar differenziert nicht die vorhandenen Verkehrswege in Straßen und Radwanderwege oder bezieht das (über-)örtliche Rad- und Fußwegenetz ein.

Die Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Honsbach und Naafshäuschen/Agger stellt sich lediglich als örtliche Verkehrsverbindung dar, die jedoch aufgrund der ausschließlichen Nutzbarkeit durch Fußgänger und Radfahrer nicht als örtlicher Hauptverkehrszug zu bewerten ist. Außerdem handelt es sich bei dem Neubau der Brücke um ein flächenmäßig kleines Vorhaben, welches den Differenzierungsgrad der Flächendarstellung im FNP unterschreitet. Daher ist von einer Entwicklung aus dem FNP gemäß § 8 Abs. 2 BauGB auszugehen. Eine Anpassung des FNP im Parallelverfahren ist somit nicht erforderlich.

Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereichs eines rechtskräftigen Bebauungsplanes oder einer sonstigen Satzung und ist als Außenbereich zu betrachten. Demnach richtet sich die Zulässigkeit von neuen Bauvorhaben für das Plangebiet derzeit nach § 35 BauGB.

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Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 30.2 „Brücke Naafshäuschen“, seine Begründung, der Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit vom

28.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025

auf der Homepage der Stadt Lohmar unter  www.lohmar.de/Bauleitplanung veröffentlicht.

Sie liegen zusätzlich im genannten Zeitraum zur Einsicht bei der Stadt Lohmar, Bauaufsichts- und Planungsamt, 2. Obergeschoss, Hauptstraße 27 – 29,53797 Lohmar, während der Dienststunden


Montags                                 von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

Dienstags bis Donnerstag      von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr,

Freitags                                  von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr


öffentlich aus.
 

Ferner können diese Bekanntmachung sowie die veröffentlichten Unterlagen über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/lohmar/beteiligung/themen

abgerufen werden.

Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme soll elektronisch an das Bauaufsichts- und Planungsamt der Stadt Lohmar (planung@Lohmar.de) oder über das Beteiligungsportal NRW (https://beteiligung.nrw.de/portal/lohmar/beteiligung/themen) erfolgen. Alternativ können Stellungnahmen auch schriftlich per Post (Anschrift: Hauptstraße 27-29, 53797 Lohmar), oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis:

Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Nach Ablauf der Auslegungsfrist entscheidet der Rat der Stadt Lohmar in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende umweltbezogene Informationen im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB liegen vor und werden mit dem Entwurf des Bebauungsplan Nr. 30.2 Brücke Naafshäuschen öffentlich ausgelegt.
 

Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan

vom 12.12.2024 mit Inhalten zu Fauna und Flora, Rietmann Beratende Ingenieure

Eingegangen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und §

4 Abs. 1 BauGB

  • Westnetz GmbH, 21.02.2024
  • Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Bevölkerungsschutz, Brandschutzdienststelle, 22.02.2024
  • Umicore Mining Heritage GmbH, 26.02.2024
  • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland LV NW e.V., 04.03.2024
  • Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft, 05.03.2024
  • Bezirksregierung Arnsberg, 07.03.2024
  • Aggerverband, 08.03.2024
  • Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Rhein-Berg, 11.03.2024
  • DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, 12.03.2024
  • Rhein-Sieg-Kreis, Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung, 13.03.2024
  • Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, 14.03.2024
  • Rheinisch-Bergischer Kreis, 22.03.2024
  • Rheinische NETZGesellschaft mbH, 22.03.2024
  • LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, 22.03.2024

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Informationen zum Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung

  • Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises, Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung vom 13.03.2024 mit Hinweisen zur Mobilität
  • Stellungnahme Rheinisch-Bergsicher-Kreis, Amt für Mobilität, Klimaschutz und regionale Projekte vom 22.03.2024 mit Hinweis, dass der Brückenersatzbau vom Sachgebiet Mobilität begrüßt wird.
  • Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag vom 12.12.2024 mit Inhalten zu Lärm, Besonnung/Verschattung, Erholung und Starkregen, Rietmann Beratende Ingenieure

Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises, Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung vom 13.03.2024 mit Hinweisen zur Lage des Planbereichs innerhalb des Landschaftsplans Nr. 10 „Lohmar-Naafbachtal“, zum Artenschutz und zu Ausgleichsflächen und -maßnahmen
  • Stellungnahme Rheinisch-Bergsicher-Kreis, Amt für Mobilität, Klimaschutz und regionale Projekte vom 22.03.2024 mit Hinweis zu nachhaltigen Baustoffen
  • Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan vom 12.12.2024 mit Inhalten zu Fauna und Flora, Rietmann Beratende Ingenieure
  • Ersatzneubau der Fuß- und Radwegbrücke Lohmar-Naafshäuschen - Ergebnisse faunistischer Untersuchungen und artenschutzrechtliche Prüfung, O. TILLMANNS, Stand: 10.01.2025
  • Ersatzneubau der Fuß- und Radwegbrücke Naafshäuschen – Honsbach, Lohmar – Einschätzung der vorhabenbedingten Betroffenheit des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes DE-5109-302 „Agger“ (FFH-Verträglichkeitsprüfung), Rietmann Beratende Ingenieure Stand: 10.01.2025
  • Unterlagen zur standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 1 Abs. 1 UVPG NRW in Verbindung mit § 7 Abs. 2 UVPG Ersatz einer Fußgängerbrücke über die Agger zwischen den Ortsteilen Naafshäuschen und Honrath in Lohmar, Rietmann Beratende Ingenieure Stand: 18.11.2024
  • Landschaftspflegerische Kurzaussage zum Eingriff in Natur und Landschaft durch Baustelleneinrichtungsflächen außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 30.2 „Brücke Naafshäuschen" mit Bestands- und Maßnahmenplan, Rietmann Beratende Ingenieure, Stand: 17.12.2024
  • Stellungnahme des BUND NRW vom 04.03.2024 mit Hinweisen zur Gefährdung verschiedener Arten durch sich frei im Luftraum befindliche durchlässige Geländergitterstäbe, Lichtemissionen und das nicht geschlossene Brückengeländer

Informationen zu den Schutzgütern Fläche, Boden und Wasser

  • Stellungnahme des Aggerverband vom 08.03.2024 mit Inhalten und Hinweisen zum Abriss der Bestandsbrücke, der Ufergestaltung und Ausgleichsmaßnahmen
  • Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises, Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung vom 13.03.2024 mit Hinweisen zum Gewässerschutz, Hochwasserrisiko, Altlasten in Form von erhöhtem Schwermetallgehalt und zu den Entsorgungswegen
  • Stellungnahme der Umicore Mining Heritage GmbH vom 26.02.2024 mit Hinweisen zu bergbaulichen Tätigkeiten
  • Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg/ Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW vom 07.03.2024 mit Hinweisen zu zwei bereits erloschenen Bergwerksfeldern
  • Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vom 14.03.2024 mit Hinweisen zu erforderlichen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen
  • Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan vom 12.12.2024 mit Inhalten zu Boden, Altlasten und Fläche sowie Wasser, Rietmann Beratende Ingenieure
  • Erläuterungsbericht zum hydraulischen Gutachten Ersatzneubau Fuß- und Radwegbrücke Lohmar – Naafshäuschen, FICHTNER WATER & TRANSPORTATION GMBH Stand Januar 2024
  • Geotechnischer Bericht Naafshäuschen zum Neubau von einer Rad- und Fußgängerbrücke über die Agger, Naafshäuschen, 53797 Lohmar GBU - GEOLOGIE BAU & UMWELTCONSULT GMBH, Stand 23.02.2023
  • Stellungnahme des BUND NRW vom 04.03.2024 mit Hinweisen zum Hochwasserschutz und Ausbaubreite der Brücke
  • Stellungnahme des Landesbetrieb Straßenbau NRW – Regionalniederlassung Rhein-Berg vom 11.03.2024 mit Inhalten zur Anbauverbotszone, den Entwässerungseinrichtungen der B 484, Verkehrsemissionen und Werbeanlagen

Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan vom 12.12.2024 mit Inhalten zu Klima und Luft, Rietmann Beratende Ingenieure

Informationen zu dem Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild

  • Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan vom 12.12.2024 mit Inhalten zu Landschaft / Ortsbild, Rietmann Beratende Ingenieure

Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan vom 12.12.2024 mit Inhalten zu Kultur- und sonstige Sachgüter, Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme) und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern, Rietmann Beratende Ingenieure

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss, den der Rat der Stadt Lohmar in seiner Sitzung am 11.12.2024 gefasst hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Stadt Lohmar unter www.Bekanntmachungen.Lohmar.de veröffentlicht.

Lohmar, 16.01.2025

gez.

Claudia Wieja
Bürgermeisterin

Kontaktperson

Frau Rebecca Theren
Telefon: 02246 15-347
E-Mail: Planung@Lohmar.de

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