Der Rat der Stadt Lohmar hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 30.2 „Brücke Naafshäuschen“ gefasst.
Das Plangebiet befindet sich zwischen den Ortslagen Honsbach und Agger und umfasst in der Gemarkung Honrath (054031), Flur 2 die Flurstücke 67 sowie teilweise die Flurstücke 47, 65, 76, 325 und 330 und in der Flur 7 die Flurstücke 98 und teilweise die Flurstücke 93 und 94.
Zudem ist folgende Gewässerfläche betroffen: in der Gemarkung Honrath (054031), Flur 2 das Flurstück 68. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 0,15 ha.
Die Brücke überspannt den Flusslauf der Agger zwischen den Ortsteilen Lohmar-Honsbach und Lohmar-Agger. Auf Honsbacher Seite grenzt der Brückenkopf an die Honsbacher Straße. Auf der Seite des Ortsteils Agger mündet die Brücke in einem kleinen Fußweg und führt auf die B 484.
Die genaue Lage und Abgrenzung sind dem Planentwurf zum Bebauungsplan zu entnehmen.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Auenbereiche der Agger als Fläche für die Landwirtschaft dar. Die Agger ist als Wasserfläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan Lohmar differenziert nicht die vorhandenen Verkehrswege in Straßen und Radwanderwege oder bezieht das (über-)örtliche Rad- und Fußwegenetz ein.
Die Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Honsbach und Naafshäuschen/Agger stellt sich lediglich als örtliche Verkehrsverbindung dar, die jedoch aufgrund der ausschließlichen Nutzbarkeit durch Fußgänger und Radfahrer nicht als örtlicher Hauptverkehrszug zu bewerten ist. Außerdem handelt es sich bei dem Neubau der Brücke um ein flächenmäßig kleines Vorhaben, welches den Differenzierungsgrad der Flächendarstellung im FNP unterschreitet. Daher ist von einer Entwicklung aus dem FNP gemäß § 8 Abs. 2 BauGB auszugehen. Eine Anpassung des FNP im Parallelverfahren ist somit nicht erforderlich.
Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereichs eines rechtskräftigen Bebauungsplanes oder einer sonstigen Satzung und ist als Außenbereich zu betrachten. Demnach richtet sich die Zulässigkeit von neuen Bauvorhaben für das Plangebiet derzeit nach § 35 BauGB.
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Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 30.2 „Brücke Naafshäuschen“, seine Begründung, der Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit vom
28.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025
auf der Homepage der Stadt Lohmar unter www.lohmar.de/Bauleitplanung veröffentlicht.
Sie liegen zusätzlich im genannten Zeitraum zur Einsicht bei der Stadt Lohmar, Bauaufsichts- und Planungsamt, 2. Obergeschoss, Hauptstraße 27 – 29,53797 Lohmar, während der Dienststunden
Montags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
Dienstags bis Donnerstag von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr,
Freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
öffentlich aus.
Ferner können diese Bekanntmachung sowie die veröffentlichten Unterlagen über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter
https://beteiligung.nrw.de/portal/lohmar/beteiligung/themen
abgerufen werden.
Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme soll elektronisch an das Bauaufsichts- und Planungsamt der Stadt Lohmar (planung@Lohmar.de) oder über das Beteiligungsportal NRW (https://beteiligung.nrw.de/portal/lohmar/beteiligung/themen) erfolgen. Alternativ können Stellungnahmen auch schriftlich per Post (Anschrift: Hauptstraße 27-29, 53797 Lohmar), oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis:
Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Nach Ablauf der Auslegungsfrist entscheidet der Rat der Stadt Lohmar in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Folgende umweltbezogene Informationen im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB liegen vor und werden mit dem Entwurf des Bebauungsplan Nr. 30.2 Brücke Naafshäuschen öffentlich ausgelegt.
Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan
vom 12.12.2024 mit Inhalten zu Fauna und Flora, Rietmann Beratende Ingenieure
Eingegangen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und §
4 Abs. 1 BauGB
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Informationen zum Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung
Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Informationen zu den Schutzgütern Fläche, Boden und Wasser
Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
Informationen zu dem Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild
Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss, den der Rat der Stadt Lohmar in seiner Sitzung am 11.12.2024 gefasst hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Stadt Lohmar unter www.Bekanntmachungen.Lohmar.de veröffentlicht.
Lohmar, 16.01.2025
gez.
Claudia Wieja Bürgermeisterin
Frau Rebecca Theren Telefon: 02246 15-347 E-Mail: Planung@Lohmar.de