Innenbereichssatzung Stadt Lohmar Frühzeitige Beteiligung

1. Erweiterung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Lohmar - Stöcken

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.03.2025 bis 22.04.2025
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

1. Erweiterung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Lohmar - Stöcken.

Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Lohmar hat in seiner Sitzung am 06.02.2025 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie den Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB gefasst.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Erweiterung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Stöcken befindet sich am südlichen Ortsrand von Lohmar-Stöcken und umfasst eine Teilfläche von ca. 895 m² aus dem Flurstück 366, Flur 19 in der Gemarkung Honrath.

Die Teilfläche wird zukünftig wie folgt genutzt: Eine Fläche von ca. 420 m² wird als Bauland ausgewiesen, während eine Fläche von ca. 340 m² für "Kompensationsmaßnahmen" gemäß § 9 Abs. 25 BauGB genutzt wird. Des Weiteren ist geplant, eine Fläche von ca. 135 m², die derzeit als "Bauland" ausgewiesen ist, auch für "Kompensationsmaßnahmen" zu nutzen.

Anlass für die Aufstellung der 1. Erweiterung der Innenbereichssatzung Stöcken war ein Bürgerantrag, dessen Ziel es ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnhäusern zu schaffen. Da die betroffenen Grundstücksflächen derzeit planungsrechtlich als Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu bewerten sind und eine Wohnbebauung hier nicht zulässig ist, sollen durch die Einbeziehung der Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stöcken gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) die Bebaubarkeit der Grundstücksflächen mit drei Wohngebäuden ermöglicht werden.

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und damit herzlich zur Beteiligung eingeladen.

Kontakt

Frau Claudia Peter
Telefon: 02246 15-343
E-Mail: Planung@Lohmar.de

Frau Kerstin Tillmann
Telefon: 02246 15-344
E-Mail: Planung@Lohmar.de

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