Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen beraten und beschlossen und den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 172 „Langeloh West“ in der Fassung vom 30.08.2023, zuletzt geändert am 22.05.2024, sowie die Begründung hierzu beschlossen.
Der Bürgermeister wurde beauftragt, die Veröffentlichung der vorstehend genannten Bauleitplanung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB einzuholen.
Zielsetzung der Planung - Bebauungsplan Nr. 172 „Langeloh West“:
Planinhalt des Bebauungsplans:
Damit sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 172 „Langeloh West“ mit Begründung in der Zeit von
Mittwoch, dem 26. Juni 2024 bis
Donnerstag, dem 25. Juli 2024 einschließlich
im Internet veröffentlicht.
Die veröffentlichten Unterlagen sind auch im Internetangebot der Kreis- und Hochschulstadt Meschede unter folgender Adresse abrufbar: www.meschede.de/bauleitplanverfahren/laufende-verfahren
Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen beim Bürgermeister der Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnung, Technisches Rathaus, Sophienweg 3, 59872 Meschede (Erdgeschoss) öffentlich ausgelegt und können in den Dienststunden
montags, dienstags und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
von jedermann eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an planung@meschede.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (z.B. Postweg, zur Niederschrift). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Herr Stephan Rach Telefon: 0291 205 270 E-Mail: stephan.rach@meschede.de