Flächennutzungsplan Kreis- und Hochschulstadt Meschede Erneute Beteiligung

82. Änderung des Flächennutzungsplans

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 26.06.2024 bis 12.07.2024
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Planzeichnung

Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 den angepassten Entwurf der 82. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Kreis- und Hochschulstadt Meschede im Bereich des Langelohwegs in der Fassung vom 17.08.2023, zuletzt geändert am 22.05.2024, einschließlich der Begründung hierzu beraten und beschlossen, sowie die Begründung hierzu beschlossen.

Der Bürgermeister wurde beauftragt die erneute Veröffentlichung im Internet gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen.

In Bezug auf die Änderungen und ihre möglichen Auswirkungen wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Einholung der Stellungnahmen wird auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt, da nach Einschätzung der Kreis- und Hochschulstadt Meschede ansonsten eine längere Verfahrensdauer zu befürchten ist.

Zielsetzung der Planung:

Auf Basis des Entwicklungsgebotes gem. § 8 Abs. 2 BauGB stellt die 82. Änderung des Flächennutzungsplans die planungsrechtliche Grundlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 172 „Langeloh West“ im Zuge der vorbereitenden Bauleitplanung dar. Die bisherigen Darstellungen wie insbesondere Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft sind für die Festsetzung eines Reinen Wohngebietes im Bebauungsplan nicht geeignet.

Planinhalt der 82. FNP-Änderung:

  • Darstellung einer Wohnbaufläche westlich des Langelohwegs.
  • Darstellung einer öffentlichen Straßenverkehrsfläche (Langelohweg).
  • Darstellung einer Fläche für die Entsorgung (Regenrückhaltebecken).
  • Darstellung von Grünflächen mit der Zweckbestimmung: Parkanlage

Gegenstand der Plananpassung

  • Erweiterung des Geltungsbereiches in westliche Richtung um ca. 3m (Harmonisierung mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans)

Damit sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wird der angepasste Entwurf der 82. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung in der Zeit von

Mittwoch, dem 26. Juni 2024 bis

Freitag, dem 12. Juli 2024 einschließlich

erneut im Internet veröffentlicht.

Die erneut veröffentlichten Unterlagen sind auch im Internetangebot der Kreis- und Hochschulstadt Meschede unter folgender Adresse abrufbar: www.meschede.de/bauleitplanverfahren/laufende-verfahren

Zusätzlich zu der erneuten Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen beim Bürgermeister der Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnung, Technisches Rathaus, Sophienweg 3, 59872 Meschede (Erdgeschoss) erneut öffentlich ausgelegt und können in den Dienststunden

montags, dienstags und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

donnerstags von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an planung@meschede.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (z.B. Postweg, zur Niederschrift). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Kontaktperson

Herr Stephan Rach
Telefon: 0291 205 270
E-Mail: stephan.rach@meschede.de

Gegenstände

Übersicht
  • Flächennutzungsplan
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Stellungnahmen mit Umweltbezug

Informationen

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