Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 20.03.2025 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 100 „Gewerbegebiet Im Langel“ gefasst. Dem Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Begründung wurde zugestimmt. Der Bürgermeister wurde beauftragt, das Bauleitplanverfahren gem. Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen.
Zielsetzung der Bauleitplanung:
Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 100 ist die Anpassung der Festsetzungen zur Art der Nutzung an die gängigen Konzeptionen der übrigen Gewerbegebiete im Stadtgebiet, wie etwa in Enste.
Planinhalt ist im Wesentlichen:
Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als Gewerbegebiet
Festsetzung von landwirtschaftlichen Flächen
Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung
Festsetzung von Verkehrsflächen
Festsetzung von Hochwasserschutzanlagen (Damm)
Festsetzung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Alexander Bierkoch
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