Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 25.06.2026 den Beschluss zur Aufstellung der 117. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans im Bereich "Am Ebbel" gefasst. Der Begründung wurde zugestimmt. Der Bürgermeister wurde beauftragt, das Bauleitplanverfahren gem. Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen.
Zielsetzung der Planung:
Mit der 117. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Kreis- und Hochschulstadt Meschede werden verschiedene Zielsetzungen verfolgt:
Im südlichen Teil des Änderungsbereiches soll die bislang am Ostrand dargestellte "Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" in eine "Wohnbaufläche" geändert werden. Diese Flächen liegen im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 143 "Am Aeppelköpfchen", in dessen Zuge die Aufhebung dieser Pflanzfläche und die Festsetzung von "nicht überbaubaren Grundstücksflächen" innerhalb des "Allgemeinen Wohngebietes" beabsichtigt ist, um eine Nutzung der rückwärtigen Grundstücksbereiche als Hausgärten zu ermöglichen. Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 143 wird parallel zur 117. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans durchgeführt.
Im nördlichen Teil des Änderungsbereiches wird die dort bislang dargestellte Wohnbauflächen-reserve in eine "Fläche für die Landwirtschaft" geändert.
Planinhalte:
Frau Sabine Keßler
0291/205-277 sabine.kessler@meschede.de