Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 25.06.2026 den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 143 "Am Aeppelköpfchen" gefasst. Dem Vorentwurf des Bebauungsplans und der zugehörigen Planbegründung wurden zugestimmt. Der Bürgermeister wurde beauftragt, das Bauleitplanverfahren gem. Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen.
Zielsetzung der Planung:
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 143 "Am Aeppelköpfchen" soll eine am Ostrand des Baugebietes festgesetzte "Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" zurückgenommen und stattdessen größtenteils als "nicht überbaubare Grundstücksfläche" innerhalb des "Allgemeinen Wohngebietes" ausgewiesen werden, um eine Nutzung der rückwärtigen Grundstücksbereiche als Hausgarten zu ermöglichen. In diesem Zuge werden auch weitere Festsetzungen der Urfassung geringfügig angepasst und modifiziert.
Planinhalte:
Frau Sabine Keßler
0291/205-277 sabine.kessler@meschede.de