Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt des Rates der Stadt Moers hat in seiner Sitzung am 07.09.2023 beschlossen:
den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 151, Hülsdonk (Weyerstraße) zu ändern und um die Flurstücke 282, 283, 381, 382 und 383 der Flur 3 der Gemarkung Moers zu reduzieren.
den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 151 der Stadt Moers, Hülsdonk (Weyerstraße) mit dessen Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 151 ist nur durch die Repelener Straße vom eigentlichen Kernbereich der Stadt Moers getrennt und wird wie folgt begrenzt:
Der genaue Geltungsbereich geht aus der Karte zum Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 151 der Stadt Moers, Hülsdonk (Weyerstraße) hervor und ist dort geometrisch eindeutig abgegrenzt.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 151 mit dessen Begründung wird in der Zeit vom
25.09. bis einschließlich 25.10.2023
im Internet unter https://www.moers.de/rathaus-politik/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligungen/oeffentliche-auslegung-von-bauleitplaenen veröffentlicht.
Ergänzend wird der Entwurf des Bebauungsplanes während des o.g. Zeitraums auch im Fachbereich Stadt- und Umweltplanung, Bauaufsicht der Stadt Moers, Rathaus Moers, Rathausplatz 1, 47441 Moers, Verwaltungsgebäude „Altes Rathaus“, Zimmer 2.025, während der Dienststunden, und zwar:
montags bis donnerstags 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
freitags 08:30 bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.
Stellungnahmen sind bis zum Ende des Beteiligungszeitraums unter der oben genannten Adresse oder per E-Mail an bauleitplanung@moers.de abzugeben. Die Stellungnahmen können schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird verzichtet.
Hinweise:
Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme an uns entschließen, können wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und gegebenenfalls E-Mail-Adresse speichern. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1e der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Datenschutzgesetz NRW. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten/E-Mail-Adresse dient der weiteren Kommunikation und der Auswertung Ihrer Stellungnahme. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt nach Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung zum Thema „Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung“, welches mit ausliegt.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Moers deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt des Rates der Stadt Moers am 07.09.2023 gefasste Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches, der Beschluss zur öffentlichen Auslegung sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Moers, den 13.09.2023
Der Bürgermeister
In Vertretung
Kamp
Technischer Beigeordneter
Fachdienst 6.1 Telefon: 02841201416
siehe Anlage "7. Informationsblatt Datenschutzverordnung"