Bebauungsplan Stadt Moers Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 215 "Meerbeck Mitte"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.09.2023 bis 25.10.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

I.         Durchführung im vereinfachten Verfahren                         

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt des Rates der Stadt Moers hat in seiner Sitzung am 07.09.2023 beschlossen:

die Durchführung des Bebauungsplanes Nr. 215 der Stadt Moers, Meerbeck (Meerbeck-Mitte) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.

II.        Verzicht auf frühzeitige Beteiligung     

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt des Rates der Stadt Moers hat in seiner Sitzung am 07.09.2023 beschlossen:

von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abzusehen.

III.       Änderung des Geltungsbereiches

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt des Rates der Stadt Moers hat in seiner Sitzung am 07.09.2023 beschlossen:

den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 215 der Stadt Moers, Meerbeck (Meerbeck-Mitte) zu ändern und um das Flurstück Gemarkung Repelen, Flur 21, Flurstück 147 zu ergänzen.

IV.       Öffentliche Auslegung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt des Rates der Stadt Moers hat in seiner Sitzung am 07.09.2023 beschlossen:

den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 215 der Stadt Moers, Meerbeck (Meerbeck-Mitte) mit dessen Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Räumliche Geltungsbereiche:

Der genaue Geltungsbereich geht aus der Karte zum Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 215 der Stadt Moers, Meerbeck (Meerbeck-Mitte) hervor und ist dort geometrisch eindeutig abgegrenzt.

Der Bebauungsplan besteht aus einem Geltungsbereich, geteilt in einen nördlichen und südlichen Teilbereich. Der nördliche Teilbereich erstreckt sich entlang der Bismarckstraße und umfasst die südliche Straßenrandbebauung zwischen den Einmündungsbereichen Jahnstraße und Barbarastraße. Der südliche Teilbereich verläuft entlang der Zwickauer Straße und der Blücherstraße bis circa auf Höhe der Neckarstraße sowie entlang Teilen der Leissstraße, Jahnstraße und Moselstraße.

Der nördliche Teilgeltungsbereich umfasst ganz oder teilweise in der Gemarkung Repelen, Flur 21, die Flurstücke 110, 111, 129, 134, 135, 136, 138, 139, 140, 141, 144, 145, 146, 147, 148, 152, 158, 160, 161, 162, 163, 164, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 172, 173, 451, 598, 626, 647, 648, 656, 669, 670, 698, 699, 700, 701, 736, 737, 822, 1138.

Der südliche Teilgeltungsbereich umfasst ganz oder teilweise in der Gemarkung Hochstraß, Flur 1 die Flurstücke 903, 904, 905, 906, 907, 908, 909, 957 sowie ganz oder teilweise in der Gemarkung Repelen, Flur 21, die Flurstücke 37, 39, 41, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 85, 86, 87, 88, 89, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 101, 102, 103, 120, 121, 122, 478, 479. 480, 481, 512, 513, 517, 518, 519, 521, 522, 577, 578, 579, 580, 581, 583, 593, 606, 686, 687, 688, 690, 695, 715, 716, 789, 790, 798, 799, 800, 801, 802, 803, 804, 805, 822, 1140, 1141, 1142, 1143.

Der genaue Geltungsbereich geht aus der Karte zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 215 der Stadt Moers, Meerbeck (Meerbeck-Mitte) hervor und ist dort geometrisch eindeutig abgegrenzt.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 215 mit dessen Begründung wird in der Zeit vom

25.09. bis einschließlich 25.10.2023

im Internet unter https://www.moers.de/rathaus-politik/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligungen/oeffentliche-auslegung-von-bauleitplaenen veröffentlicht.

Ergänzend wird der Entwurf des Bebauungsplanes während des o.g. Zeitraums auch im Fachbereich Stadt- und Umweltplanung, Bauaufsicht der Stadt Moers, Rathaus Moers, Rathausplatz 1, 47441 Moers, Verwaltungsgebäude „Altes Rathaus“, Zimmer 2.025, während der Dienststunden, und zwar:

montags bis donnerstags                 08:30 bis 12:00 Uhr            und        14:00 bis 16:00 Uhr

freitags                                              08:30 bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.

Stellungnahmen sind bis zum Ende des Beteiligungszeitraums unter der oben genannten Adresse oder per E-Mail an bauleitplanung@moers.de abzugeben. Die Stellungnahmen können schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird verzichtet.

Hinweise:

Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme an uns entschließen, können wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und gegebenenfalls E-Mail-Adresse speichern. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1e der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Datenschutzgesetz NRW. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten/E-Mail-Adresse dient der weiteren Kommunikation und der Auswertung Ihrer Stellungnahme. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt nach Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung zum Thema „Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung“, welches mit ausliegt.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Moers deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt des Rates der Stadt Moers am 07.09.2023 gefasste Beschluss zur Durchführung im vereinfachten Verfahren, der Beschluss auf Verzicht der frühzeitigen Beteiligung, der Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs, der Beschluss zur öffentlichen Auslegung sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

 

Moers, den 12.09.2023

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

Kamp

Technischer Beigeordneter

Kontaktperson

Fachdienst 6.1

Telefon: 02841201426

Datenschutzerklärung

siehe Anlage "5. Informationsblatt Datenschutzverordnung"

Gegenstände

Übersicht
  • 1. Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 215
  • 2. Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 215
  • 3. Legende und Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 215
  • 4. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 215
  • 5. Informationsblatt Datenschutzverordnung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Mit Servicekonto.NRW anmelden
Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.