1. Änderung des Geltungsbereiches
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt des Rates der Stadt Moers hat in seiner Sitzung am 16.11.2023 beschlossen:
den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 212, Mitte (Am Fünderich) zu ändern und um die Flurstücke (ganz oder teilweise) 544, 545, 559, 560 und 609 der Flur 1, Gemarkung Moers, zu reduzieren.
2. Öffentliche Auslegung
den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 212 der Stadt Moers, Mitte (Am Fünderich) mit dessen Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teile der erweiterten Moerser Innenstadt und wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die Rheurdter Straße,
im Osten durch die Rheinberger Straße,
im Süden durch das Wohngebiet an der Hoffnungsstraße,
im Westen durch den Moersbach.
Der genaue Geltungsbereich geht aus der Karte zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 212 der Stadt Moers, Mitte (Am Fünderich) hervor und ist dort geometrisch eindeutig abgegrenzt.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 212 mit dessen Begründung wird in der Zeit vom 11.12.2023 bis einschließlich 19.01.2024 im Internet unter https://www.moers.de/rathaus-politik/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligungen veröffentlicht.
Ergänzend wird der Entwurf des Bebauungsplanes während des o.g. Zeitraums auch im Fachbereich Stadt- und Umweltplanung, Bauaufsicht der Stadt Moers, Rathaus Moers, Rathausplatz 1, 47441 Moers, Verwaltungsgebäude „Altes Rathaus“, Zimmer 2.027, während der Dienststunden, und zwar: montags bis donnerstags 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr freitags 08:30 bis 12:00 Uhr zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.
Hinweis: Das Rathaus bleibt vom 25.12.2023 – 29.12.2023 und am 01.01.2024 geschlossen.
Stellungnahmen sind bis zum Ende des Beteiligungszeitraums unter der oben genannten Adresse oder per E-Mail an bauleitplanung@moers.de abzugeben. Die Stellungnahmen können schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird verzichtet. Hinweise: Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme an uns entschließen, können wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und gegebenenfalls E-Mail-Adresse speichern. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1e der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Datenschutzgesetz NRW. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten/E-Mail-Adresse dient der weiteren Kommunikation und der Auswertung Ihrer Stellungnahme. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt nach Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung zum Thema „Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung“, welches mit ausliegt. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Moers deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt des Rates der Stadt Moers am 16.11.2023 gefasste Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches, der Beschluss zur öffentlichen Auslegung sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung werden hiermit öffentlich bekanntgemacht. Moers, den 08.12.2023
Der Bürgermeister In Vertretung Kamp Technischer Beigeordneter
Fachdienst 6.1
Telefon: 02841/ 201-433
siehe Anlage "8. Informationsblatt Datenschutzverordnung"