Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt des Rates der Stadt Moers hat in seiner Sitzung am 29.02.2024 beschlossen:
den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 213, Kapellen (Im Bruckschefeld) zu ändern und um das Flurstück 3059 (teilweise) der Flur 11, Gemarkung Kapellen zu ergänzen und um das Flurstück 3132 (teilweise) der Flur 11, Gemarkung Kapellen zu reduzieren.
die Durchführung des Bebauungsplanes Nr. 213 der Stadt Moers, Kapellen (Im Bruckschefeld) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.
den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 213 der Stadt Moers, Kapellen (Im Bruckschefeld) mit dessen Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teile des Friedhofes Kapellen sowie der Straße ‚Im Bruckschefeld‘ und wird wie folgt begrenzt:
- Im Norden durch den nördlichen Gehweg an der Straße ‚Im Bruckschefeld‘,
- im Osten durch die rückwärtige Bebauung der Straße ‚Im Bruckschefeld‘,
- im Süden durch den Friedhof Kapellen,
- im Westen durch rückwärtige Bebauung an der Bendmannstraße.
Der genaue Geltungsbereich geht aus der Karte zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 213 der Stadt Moers, Kapellen (Im Bruckschefeld) hervor und ist dort geometrisch eindeutig abgegrenzt (s. Anlage 1).
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 213 mit dessen Begründung wird in der Zeit vom
22.03.2024 bis einschließlich 26.04.2024
im Internet auf den folgenden Seiten veröffentlicht:
https://www.moers.de/rathaus-politik/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligungen
https://beteiligung.nrw.de/portal/moers/beteiligung/themen
Ergänzend wird der Entwurf des Bebauungsplanes während des o.g. Zeitraums auch im Fachbereich Stadt- und Umweltplanung, Bauaufsicht der Stadt Moers, Rathaus Moers, Rathausplatz 1, 47441 Moers, Verwaltungsgebäude „Altes Rathaus“, Zimmer 2.027, während der Dienststunden, und zwar:
montags bis donnerstags 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
freitags 08:30 bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.
Stellungnahmen können bis zum Ende des Beteiligungszeitraums abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden, das heißt per E-Mail an bauleitplanung@moers.de. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden: schriftlich oder mündlich zur Niederschrift.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird verzichtet.
Hinweise:
Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme an uns entschließen, können wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und gegebenenfalls E-Mail-Adresse speichern. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1e der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Datenschutzgesetz NRW. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten/E-Mail-Adresse dient der weiteren Kommunikation und der Auswertung Ihrer Stellungnahme. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt nach Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung zum Thema „Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung“, welches mit ausliegt.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Moers deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt des Rates der Stadt Moers am 29.02.2024 gefasste Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches, der Durchführung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, der Beschluss zur öffentlichen Auslegung sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Moers, den 07.03.2024
Der Bürgermeister
In Vertretung
Kamp
Beigeordneter
Fachdienst 6.1
Telefon: 02841/ 201-433
siehe Anlage "8. Informationsblatt Datenschutzverordnung"