Bebauungsplan Stadt Moers Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 221 der Stadt Moers, Mitte (Moerser Benden/Nordring)

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 22.03.2024 bis 26.04.2024
  • Stellungnahmen 23 Stellungnahmen
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Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 221 der Stadt Moers, Mitte (Moerser Benden/Nordring)
  1. Änderung des Geltungsbereichs

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt des Rates der Stadt Moers hat in seiner Sitzung am 25.01.2024 beschlossen:

den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 221 der Stadt Moers, Mitte (Moerser Benden/Nordring) zu ändern und (teilweise) um die Flurstücke 582 und 643 des Flurs 3, Gemarkung Moers, zu erweitern.

  1. Öffentliche Auslegung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt des Rates der Stadt Moers hat in seiner Sitzung am 25.01.2024 beschlossen:

den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 221 der Stadt Moers, Mitte (Moerser Benden/Nordring) mit dessen Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 221 liegt nördlich des Innenstadtbereichs von Moers und wird wie folgt begrenzt:

  • Im Norden durch den Parkplatz Mühlenstraße,
  • im Osten durch den Parkplatz Mühlenstraße,
  • im Süden durch die Wall- und Grabenanlage,
  • im Westen durch die Bestandsbebauung an der Repelener Straße.

Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss wurde der Geltungsbereich im Süden und im Südwesten des Plangebietes bis zur Mittelachse der Straße Nordring und bis an die Repelener Straße erweitert, um hier einen Gehweg zu planen und die erforderlichen Anpassungen der Straße vornehmen zu können. Zudem wurde der Geltungsbereich nach Norden hin um einen ca. 346 m² großen Streifen erweitert, um die Bebaubarkeit des Grundstücks zu verbessern.

Der genaue Geltungsbereich geht aus der Karte zum Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 221 der Stadt Moers, Mitte (Unterwallstraße) hervor und ist dort geometrisch eindeutig abgegrenzt.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 221 mit dessen Begründung wird in der Zeit vom

22.03.24 bis einschließlich 26.04.24

im Internet auf den folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.moers.de/rathaus-politik/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligungen

https://beteiligung.nrw.de/portal/moers/beteiligung/themen

Ergänzend wird der Entwurf des Bebauungsplanes während des o.g. Zeitraums auch im Fachbereich Stadt- und Umweltplanung, Bauaufsicht der Stadt Moers, Rathaus Moers, Rathausplatz 1, 47441 Moers, Verwaltungsgebäude „Altes Rathaus“, Zimmer 2.019, während der Dienststunden, und zwar:

montags bis donnerstags                                    08:30 bis 12:00 Uhr              und         14:00 bis 16:00 Uhr

freitags                                                                  08:30 bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.

Stellungnahmen können bis zum Ende des Beteiligungszeitraums abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden, das heißt per E-Mail an bauleitplanung@moers.de . Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden: schriftlich oder mündlich zur Niederschrift.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird verzichtet.

Hinweise:

Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme an uns entschließen, können wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und gegebenenfalls E-Mail-Adresse speichern. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1e der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Datenschutzgesetz NRW. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten/E-Mail-Adresse dient der weiteren Kommunikation und der Auswertung Ihrer Stellungnahme. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt nach Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung zum Thema „Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung“, welches mit ausliegt.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Moers deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt des Rates der Stadt Moers am 25.01.2024 gefasste Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches, der Beschluss zur öffentlichen Auslegung sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Kontaktperson

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Fachdienst 6.1

Telefon: 02841 201 418

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