Bebauungsplan Stadt Moers Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 319 der Stadt Moers, Genend (Kamper Straße/Im Meerfeld)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 24.06.2024 bis 17.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 319

I. Durchführung im beschleunigten Verfahren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt des Rates der Stadt Moers hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 beschlossen:

die Durchführung des Bebauungsplanes Nr. 319 der Stadt Moers, Genend (Kamper Straße/Im Meerfeld) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.

II. Änderung des Geltungsbereiches

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt des Rates der Stadt Moers hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 beschlossen:

den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 319 der Stadt Moers, Genend (Kamper Straße/Im Meerfeld) zu ändern und um die Flurstücke 79, 104, 107, 114, 221, 223, 225, 256, 260, 318, 326, 327, 343, 344, 345, 346, 348, 349, 350, 351, 352, 354, 357, 358, 448, 449, 450, 451, 452, 453, 454, 455, 456, 457 und 1448 der Flur 78, der Gemarkung Repelen zu reduzieren.

III. Öffentliche Auslegung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt des Rates der Stadt Moers hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 beschlossen:

den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 319, der Stadt Moers, Genend (Kamper Straße/Im Meerfeld) mit dessen Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich liegt im Nordwesten des Stadtgebietes der Stadt Moers im Bereich Genend und wird begrenzt:

- im Norden durch die Straße Im Meerfeld,

- im Osten durch den Moersbach,

- im Süden durch das Grundstück mit der Adresse Im Meerfeld 83,

- im Westen durch die Kamper Straße.

Der Geltungsbereich geht aus der Karte zum Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 319 der Stadt Moers, Genend (Kamper Straße/Im Meerfeld) hervor und ist dort geometrisch eindeutig abgegrenzt.

Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB findet vom 24.06.2024 bis einschließlich 02.08.2024 statt.

Die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB findet im Zeitraum vom 08.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024 statt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 319 mit dessen Begründung wird in dem gesamten Zeitraum im Internet unter https://www.moers.de/rathaus-politik/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligungen und https://beteiligung.nrw.de/portal/moers/beteiligung/themen veröffentlicht.

Ergänzend wird der Entwurf des Bebauungsplanes vom 08.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024 auch im Fachbereich Stadt- und Umweltplanung, Bauaufsicht der Stadt Moers, Rathaus Moers, Rathausplatz 1, 47441 Moers, Verwaltungsgebäude „Altes Rathaus“, Zimmer 2.025, während der Dienststunden, und zwar:

montags bis donnerstags                                    08:30 bis 12:00 Uhr              und         14:00 bis 16:00 Uhr

freitags                                                                 08:30 bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.

Stellungnahmen können bis zum Ende des jeweiligen Beteiligungszeitraums abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden, das heißt per E-Mail an bauleitplanung@moers.de. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden: schriftlich oder mündlich zur Niederschrift.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird verzichtet.

Hinweise:

Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme an uns entschließen, können wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und gegebenenfalls E-Mail-Adresse speichern. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1e der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Datenschutzgesetz NRW. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten/E-Mail-Adresse dient der weiteren Kommunikation und der Auswertung Ihrer Stellungnahme. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt nach Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung zum Thema „Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung“, welches mit ausliegt.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Moers deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt des Rates der Stadt Moers am 13.06.2024 gefasste Beschluss zur Durchführung im beschleunigten Verfahren, Änderung des Geltungsbereiches, der Beschluss zur öffentlichen Auslegung sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Moers, den 20.06.2024

Der Bürgermeister

In Vertretung

Kamp

Technischer Beigeordneter

Kontaktperson

Kontaktperson:

Fachdienst 6.1

Telefon: 02841 201 426

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