Bebauungsplan Stadt Moers Öffentliche Auslegung

Offenlage Bebauungsplan Nr. 345 der Stadt Moers, Hülsdonk (Ueltgesforthof)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 07.04.2025 bis 09.05.2025
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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BP 345 Geltungsbereich
  1. Änderung des Geltungsbereiches

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt des Rates der Stadt Moers hat in seiner Sitzung am 20.03.2025 beschlossen:

den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 345 der Stadt Moers, Hülsdonk (Ueltgesforthof) zu ändern und um die Flurstücke 1940 und 1941 der Flur 3 der Gemarkung Hülsdonk zu reduzieren.

  1. Durchführung im Vollverfahren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt des Rates der Stadt Moers hat in seiner Sitzung am 20.03.2025 beschlossen:

das Verfahren als Vollverfahren einschließlich Umweltprüfung weiterzuführen.

  1. Öffentliche Auslegung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt des Rates der Stadt Moers hat in seiner Sitzung am 20.03.2025 beschlossen:

den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 345 der Stadt Moers, Hülsdonk (Ueltgesforthof) mit dessen Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 345 der Stadt Moers, Hülsdonk (Ueltgesforthof) wird wie folgt begrenzt:

Im Norden            durch die rückwärtige Bebauung der Straße Zum Flutgraben und das

                             Schulgebäude der Grundschule Hülsdonk,

im Osten              durch den Hülsdonker Flutgraben,

im Süden             durch die Straße Zum Ueltgesforthof und der von dort in Richtung Osten

                             verlaufenden Grundstücksgrenze des Flurstücks 1403 bis zum

                             Hülsdonker Flutgraben,

im Westen            durch die Grundstücksflächen der Häuser Parsickstraße 35 b und c.

Der genaue Geltungsbereich geht aus der Karte zum Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 345 der Stadt Moers, Hülsdonk (Ueltgesforthof) hervor und ist dort geometrisch eindeutig abgegrenzt.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 345 mit dessen Begründung wird in der Zeit vom

07.04.2025 bis einschließlich 09.05.2025

im Internet auf den folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.moers.de/rathaus-politik/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligungen

https://beteiligung.nrw.de/portal/moers/beteiligung/themen

Ergänzend wird der Entwurf des Bebauungsplanes während des o. g. Zeitraums auch im Fachbereich Stadt- und Umweltplanung, Bauaufsicht der Stadt Moers, Rathaus Moers, Rathausplatz 1, 47441 Moers, Verwaltungsgebäude „Altes Rathaus“, Zimmer 2.017, während der Öffnungszeiten und zwar:

montags bis donnerstags                 08:30 bis 12:00 Uhr            und        14:00 bis 16:00 Uhr

freitags                                             08:30 bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt. Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich.

Stellungnahmen können bis zum Ende des Beteiligungszeitraums abgegeben werden. Sie sollen elektronisch über das Beteiligungsportal des Landes unter https://beteiligung.nrw.de/portal/moers/beteiligung/themen oder per E-Mail an bauleitplanung@moers.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden: schriftlich oder mündlich zur Niederschrift.

Vorliegende Arten umweltbezogener Informationen

Aus darstellerischen Gründen verweisen wir hierzu auf die Anlage "Vorliegende Arten umweltbezogener Informationen".

Hinweise:

Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme an uns entschließen, können wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und gegebenenfalls E-Mail-Adresse speichern. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1e der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Datenschutzgesetz NRW. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten/E-Mail-Adresse dient der weiteren Kommunikation und der Auswertung Ihrer Stellungnahme. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt nach Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung zum Thema „Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung“, welches mit ausliegt.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Moers deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt des Rates der Stadt Moers am 20.03.2025 gefasste Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches, der Beschluss zur Weiterführung des Verfahrens im Vollverfahren, der Beschluss zur öffentlichen Auslegung sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Moers, den 26.03.2025

Der Bürgermeister

In Vertretung

Kamp

Technischer Beigeordneter

Kontakt

Fachdienst 6.1

Telefon: 02841 - 201 417

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siehe Anlage "Information Datenschutz"

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