Mängelmelder Stadt Netphen Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Netphen - 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.03.2024 bis 17.04.2024
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Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

„Umgebungslärm“ sind belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch den Menschen verursacht werden. Die EG-Umgebungslärmrichtlinie berücksichtigt Verkehrslärm auf Straßen und Schienenstrecken und bei Flughäfen, aber auch Lärm von Industrie– und Gewerbeanlagen. Sogenannter Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln, von Sportanlagen sowie der Lärm auf Militärgeländen zählen nicht zum Umgebungslärm.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Netphen bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Netphen ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst.

Im Stadtgebiet Netphen sind die folgenden Straßenabschnitte betroffen:

  • Bundesstraße B 62 von der westlichen Stadtgebietsgrenze bis zum Kreisverkehr in Netphen
  • Landesstraße L 728 von der Kreuzung mit der B 62 in der Ortsmitte Dreis-Tiefenbach bis zur Kreuzung am Ortseingang von Eckmannshausen
  • Landesstraße L 729 ab dem Kreisverkehr in Netphen bis zur Ortsmitte Salchendorf (Kreuzung mit der K11)

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in zwei Phasen. Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung hat im Zeitraum vom 18.12.2023 bis zum 12.01.2024 stattgefunden. Grundlage für die beiden Phasen der Öffentlichkeit ist die vom LANUV NRW[2] erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link).

Der Rat der Stadt Netphen hat in seiner Sitzung vom 15.02.2024 den Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stufe 4 zur Kenntnis genommen und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stufe 4 der Stadt Netphen kann unter dem Punkt "Informationen" auf der linken Seite eingesehen werden.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Nehmen Sie hierbei z.B. auch Bezug auf Inhalte des Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stufe 4 auf der linken Seite. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text
  2. Wählen Sie die relevante Lärmkarte oben rechts im Kartenausschnitt über das entsprechende Icon (24h-Pegel für Hauptverkehrsstraßen) Machen Sie sich mit der Bedeutung der unterschiedlichen Farben vertraut:
  3. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf
  4. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht
  5. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben bzw. Stellungnahmen werden ausgewertet und bei der Erstellung des endgültigen Lärmaktionsplanes bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

Nach Auswertung der Eingaben bzw. Stellungnahmen aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und vom Rat der Stadt Netphen beschlossen. Anschließend erfolgt die Bekanntgabe auf der Homepage der Stadt Netphen.

Wenn Sie bei der Eingabe Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, werden Sie über den weiteren Beteiligungsprozess informiert.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status Neu

Raserei an den Ortseingängen

Ort 57250 Netphen, Kronprinzenstraße

Man stellt als Anwohner immer wieder fest, dass an allen Ortseingängen der Kernstadt mit reichlich überhöhter Geschwindigkeit in den Ort gefahren wird. Früher stand bspw. am Ortsausgang von Netphen ein Blitzer, dieser wäre mittlerweile an allen Ortsein - und Ausgängen notwendig, gerade außerhalb der Hauptverkehrszeit und am Abend nimmt es erheblich zu. Es sind in diesem Falle nicht nur PKW, dies betrifft ebenfalls LKW und Mottorräder. Zudem kommt hinzu, dass man mittlerweile aus einem Kreisverkehr mit aufheulendem Motor hinaus Beschleunigen muss. Leider wird hier von der Polizei immer nur zu Zeiten kontrolliert, wo der Verkehr im Schneckentempo unterwegs ist. Vielleicht wäre auch das System aus dem Hessen eine Lösung, Tempo drosseln und feste Blitzer installieren.

Kategorie Standardmeldung Status Neu

B62 Umgebung Kreisel

Ort 57250 Netphen, Kronprinzenstraße

In Netphen wird eine Bundesstraße erst in den Ort geleitet und danach um den Ort herum. Der Vorschlag, um den Verkehr aus dem. Ort zu bringen und den Lärm an diesen Bereich zu reduzieren wäre, wie in vielen anderen bekannten Orten, die B62 durch das Industriegebiet zu leiten,dies ist in anderen Orten schon lange geregelt, nur hier leider nicht. Zudem könnte man die Ampeln durch Kreisverkehre auf der Umgehung ersetzen, damit ein gewisser Verkehrsfluss entsteht. Momentan ist es so, dass sich teilweise bedingt durch die Ampeln der Verkehr staut.

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Beschleunigung L722 aus Irmgarteichen Richtung Gernsdorf

Ort 57250 Netphen, Koblenzer Straße

Viele Fahrzeuge, insb. Motorräder, fangen auf der L722 in Irmgarteichen bereits nach der Rechtskurve (beim Backes) in Richtung Gernsdorf stark an zu beschleunigen, obwohl noch bis Ortsausgang Tempo 50 gilt. Dies führt zu einer starken Lärmbelastung. In der Gegenrichtung fahren zudem viele Fahrzeuge deutlich zu schnell in die Ortschaft. Ggf. könnte eine Fahrbahnverschwenkung im Bereich des Ortsein/-ausgangs o.Ä. helfen.

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Lärmbelastung Kreuzungsbereich Johannlandstraße/Rudersdorfer Straße

Ort 57250 Netphen, Unbekannte Straße

Im Kreuzungsbereich Johannlandstraße/Rudersdorfer Straße in Netphen-Salchendorf kommt es aufgrund folgender Situationen zu Lärmbelastungen: -Fahrzeuge, die aus der Rudersdorfer Straße nach links abbiegen möchten, beschleunigen sehr stark, da die Sicht nach rechts sehr eingeschränkt ist und man dadurch mögliche Unfälle vermeiden möchte. Entsprechend häufig hört man ein Aufheulen der Motoren und quietschende Reifen. -Insbesondere in den Feierabendstunden kommt es in der Rudersdorfer Straße teilweise zu erheblichem Rückstau, da das Linksabbiegen auf die Johannlandstraße herausfordernd ist, was sich insgesamt nachteilig auf den Verkehrsfluss auswirkt. -Das Abbiegen von der Johannlandstraße nach rechts in die Rudersdorfer Straße wird, insb. wenn bereits Fahrzeuge in der Rudersdorfer Str. zum Abbiegen stehen, aufgrund der Platzverhältnisse sehr oft über den Bordstein ausgeführt. Dadurch kommt es immer wieder zu lauten Schlägen, insb. bei Transportern oder Anhängern.

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Lärm ausgehend vom Verkehr Johannlandstraße in Salchendorf

Ort 57250 Netphen, Johannlandstraße

In Gesprächen mit den Anwohnenden wurde ein Punkt übereinstimmend als sehr stark belästigend weil (besonders nachts) aufschreckend erwähnt: Durch den schlechten Straßenzustand und die nicht ebenflächigen Wassereinläufe und Kanalabdeckungen, "knallen" die Auflagen und Bracken der LKW/ Anhänger beim (unumgänglichen) Über- bzw. Durchfahren.

Kategorie Standardmeldung Status Neu

Vermeidbare Lärmbelästigung durch Waschhalle

Ort 57250 Netphen, Siegtalstraße

Sehr geehrte Damen und Herren, In der Waschhalle der Esso Station Maiwald in Grissenbach werden regelmäßig Autos bei offenen Toren gewaschen und getrocknet. Der Trocknungsvorgang stellt eine erhebliche VERMEIDBARE Lärmbelästigung der gegenüberliegenden Nachbarschaft dar. Die damals erteilte Baugenehmigung schreibt sogar vor, das die Waschhalle nur bei geschlossenen Toren betrieben werden darf. Außerdem besteht dort ein Gefährdungspotential da die Waschhalle durch jeden betreten werden kann, wärend das Portal und die Bürsten im Automatikmodus laufen (Verletzungsgefahrt durch drehende Bürsten und Quetschgefahr durch das fahrende Portal). Außerdem gelangt bei dem Einschäumen der Fahrzeuge fein zerstäubtes Reinigungsmittel in die Umwelt. Der Besitzer der Tankstelle verspricht jedesmal, wenn das Thema angesprochen wird, eine Reparatur oder Optimierung der Anlage, diese hält aber oft keine 3 Tage, bzw. nur solange wie jemand von einer Behörde anwesend ist. Hauptsächlich tritt das Problem in der warmen Jahreszeit auf. Hier könnte sehr schnell, einfach und Kostengünstig Abhilfe geschaffen werden in dem der Tankstellen besitzer aufgefordert wird die Steuerung der Anlage so anzupassen, das erst die Tore zufahren und dann der Waschvorgang gestartet wird. Wenn die Tore nicht geschlossen sind, darf der Waschvorgang nicht starten. Allein schon aus Sicherheitsgründen, die Waschhalle liegt direkt an einem Bürgersteig wo auch oft kleine Kinder herlaufen. Vielen Dank.

Kontaktperson

Kontaktperson:

Frau Corinna Buro
Fachbereich I/3-Ordnung und Bürgerbüro
Telefon: 02738 603-132
E-Mail: c.buro@netphen.de

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