Bebauungsplan Stadt Netphen Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 12 „Aparthotel“, Gemarkung Niedernetphen

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 16.02.2026 bis 17.03.2026
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Aparthotel“, Gemarkung Niedernetphen

hier: Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses und frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Stadt Netphen hat in seiner Sitzung am 03.07.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Aparthotel“, Gemarkung Niedernetphen, gemäß § 12 (2) BauGB beschlossen.

Ziel des 12. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Aparthotel“ ist es, konkretes Planungsrecht für den Bau und den Betrieb eines Aparthotels im Ortsteil Netphen zu schaffen.

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Niedernetphen, Flur 16, Flurstücke 425 teilweise, 432 und 433. Die Grundstücke liegen am westlichen Ortsrand von Netphen und oberhalb der Kronprinzenstraße in Hanglage.

Zur besseren Übersicht ist das Plangebiet in der nachstehenden Planskizze markiert:

Amtliche Basiskarte ohne Maßstab

Die Stadt Netphen beabsichtigt, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Aparthotel“, Gemarkung Niedernetphen, öffentlich zu unterrichten und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB zu geben.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Aparthotel“, Gemarkung Niedernetphen inklusiv Vorhaben- und Erschließungsplan, sowie Begründung, Umweltbericht, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und zwei Geräuschimmissionsprognosen können online in der Zeit

vom  16.02. bis 17.03.2026

über das Beteiligungsportal „Beteiligung.NRW“ hier eingesehen werden. Die Unterlagen sind ebenfalls unter www.netphen.de/aktuelle-verfahren auf der Internetseite der Stadt Netphen veröffentlicht.

Darüber hinaus können die Unterlagen über ein öffentlich zugängliches Terminal bei der Stadt Netphen, Foyer Haupteingang, Amtsstraße 2 + 6, 57250 Netphen, während der folgenden Dienststunden

                                               Montag bis Freitag:         8.15 Uhr bis 12.30 Uhr,
                                               Montag:                          13.30 Uhr bis 15.45 Uhr,
                                               Dienstag:                        13.30 Uhr bis 15.45 Uhr,
                                               Mittwoch:                        13.30 Uhr bis 15.00 Uhr,
                                               Donnerstag:                    13.30 Uhr bis 16.45 Uhr,

eingesehen werden.

In dem obengenannten Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern. Stellungnahmen sollen vornehmlich auf elektronischem Wege

übermittelt werden. Bei Bedarf können sie zudem beispielsweise schriftlich an die Stadt Netphen, Fachbereich Planung und Bauordnung, Amtsstr. 2 + 6, 57250 Netphen oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 (1) Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, die mit ausliegt.

Kontakt

Stadt Netphen
Fachbereich II/1 Planung und Bauordnung
Amtsstraße 2 + 6
57250 Netphen

E-Mail: stadtplanung@netphen.de 

Frau Ilka Rosenthal
Telefon: 02738 603225

Frau Sibylle Stecken
Telefon: 02738603224

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