Flächennutzungsplan Stadt Netphen Frühzeitige Beteiligung

3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Netphen - Bereich „Demenzzentrum“, Ortsteil Brauersdorf

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.04.2026 bis 08.05.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Netphen - Bereich „Demenzzentrum“, Ortsteil Brauersdorf

hier: Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadt Netphen beabsichtigt, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Netphen - Bereich „Demenzzentrum“, Ortsteil Brauersdorf öffentlich zu unterrichten und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung im Sinne des § 3 (1) BauGB zu geben.

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bereich: Demenzzentrum, Ortsteil Brauersdorf, soll im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Demenzzentrum", Gemarkung Brauersdorf, erfolgen.

Der Flächennutzungsplan vom 20.12.2016 der Stadt Netphen stellt für das Vorhabengrundstück „S1: Hotel“ bzw. im nordöstlichen Bereich Straßenverkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Öffentlicher Parkplatz“ dar.

Diese 3. Änderung des Flächennutzungsplanes dient dem Ziel der Nutzbarmachung von vorhandenem Bauland bzw. von bereits als Parkplatz genutzten versiegelten Flächen zur Errichtung eines Ergänzungsgebäudes des Demenzzentrums.

Das Plangebiet dient damit der planungsrechtlichen Absicherung des Bestandsgebäudes des Demenzzentrums und zur Weiterentwicklung dieser Nutzung in diesen Bereich. Öffentliche Stellplätze werden weiterhin, allerdings in einem geringeren Umfang, erhalten bleiben.

Die 3. Änderung stellt insbesondere „Flächen für den Gemeinbedarf, Zweckbindung: Sportanlagen“, “Sonderbaufläche S1 Brauersdorf, Demenzzentrum“ und „Straßenverkehrsfläche, Zweckbestimmung: Öffentlicher Parkplatz“ dar.

Der Rat der Stadt Netphen hat daher in seiner Sitzung am 07.09.2023 beschlossen, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Erweiterung des Demenzzentrums St. Anna in Netphen-Brauersdorf geschaffen werden sollen. Für die Realisierung des Vorhabens ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Das Plangebiet liegt am Ortsausgang Netphen Richtung Brauersdorf an der „Brauersdorfer Straße“. Die Erschließung erfolgt über die öffentliche Verkehrsfläche des Parkplatzes 3 des Freizeitparks.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,3 ha und umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Brauersdorf, Flur 1, Flurstücke 172 tlw. und 176 tlw. („Brauersdorfer Straße“), 179 und 181.

Zur besseren Übersicht ist das Gebiet der vorgesehenen 3. Änderung des Flächennutzungsplanes – Bereich „Demenzzentrum“, Ortsteil Brauersdorf – in der nebenstehenden Planskizze dargestellt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Veröffentlichung der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit

08.04. bis 08.05.2026

über hier das Beteiligungsportal „Beteiligung.NRW“.

Die Unterlagen sind ebenfalls unter www.netphen.de/aktuelle-verfahren auf der Internetseite der Stadt Netphen veröffentlicht.

Darüber hinaus können die Unterlagen über ein öffentlich zugängliches Terminal bei der Stadt Netphen, Foyer Haupteingang, Amtsstraße 2 + 6, 57250 Netphen, während der folgenden Dienststunden

                                               Montag bis Freitag:        8.15 Uhr bis 12.30 Uhr,

                                               Montag:                              13.30 Uhr bis 15.45 Uhr,

                                               Dienstag:                            13.30 Uhr bis 15.45 Uhr,

                                               Mittwoch:                          13.30 Uhr bis 15.00 Uhr,

                                               Donnerstag:                      13.30 Uhr bis 16.45 Uhr,

eingesehen werden.

In dem obengenannten Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern. Stellungnahmen sollen vornehmlich auf elektronischem Wege

übermittelt werden. Bei Bedarf können sie zudem beispielsweise schriftlich an die Stadt Netphen, Fachbereich Planung und Bauordnung, Amtsstr. 2 + 6, 57250 Netphen oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 (1) Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, die mit ausliegt.

Netphen, 26. März 2026                    gez. Müller, Bürgermeister

Kontakt

Stadt Netphen
Fachbereich II/1 Planung und Bauordnung
Amtsstraße 2 + 6
57250 Netphen

E-Mail: stadtplanung@netphen.de

Frau Ilka Rosenthal
Telefon: 02738 603225

Frau Sibylle Stecken
Telefon: 02738603224

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