Bebauungsplan Stadt Netphen Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 3 „In der Hohl“, Gemarkung Beienbach

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 09.09.2026 bis 09.10.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Übersichtskarte

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Netphen hat in seiner Sitzung am 24.03.2025 der Konzeption des Bebauungsplanes Nr. 3 „In der Hohl“, Gemarkung Beienbach, zugestimmt und die Verwaltung beauftragt die notwendigen Verfahrensschritte im Bebauungsplanverfahren, insbesondere die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, durchzuführen.

Die Stadt Netphen beabsichtigt daher, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 „In der Hohl“, Gemarkung Beienbach, öffentlich zu unterrichten und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB zu geben.

Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Beienbach und wird die Siedlungsentwicklung abschließen. Die Stadt Netphen verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes das Ziel, der Nachfrage nach Baugrundstücken, ebenso der Forderung Wohnungen bereit zu stellen, entgegenzukommen. Mit der beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes können die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, bis zu 11 zusätzliche Einfamilienhäuser zu errichten.

Das ca. 1,1 ha große Plangebiet und umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Beienbach, Flur 5, Flurstücke 168 (tlw.), 169 (tlw.), 170, 171, 173, 433, 434 und 399 (tlw.) sowie Flur 4, Flurstücke 4 (tlw.) und 76 (tlw.).

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Planzeichnung zu entnehmen. Zur besseren Übersicht ist die Lage des Plangebietes in der nebenstehenden Planskizze dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, Umweltbericht und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag können in der Zeit

vom 9. September 2026 bis 9. Oktober 2026

in diesem Beteiligungsportal eingesehen werden.

Die Unterlagen sind ebenfalls unter www.netphen.de/aktuelle-verfahren auf der Internetseite der Stadt Netphen veröffentlicht.

Darüber hinaus können die Unterlagen über ein öffentlich zugängliches Terminal bei der Stadt Netphen, Foyer Haupteingang, Amtsstraße 2 + 6, 57250 Netphen, während der folgenden Dienststunden

                                               Montag bis Freitag:        8.15 Uhr bis 12.30 Uhr,

                                               Montag:                              13.30 Uhr bis 15.45 Uhr,

                                               Dienstag:                            13.30 Uhr bis 15.45 Uhr,

                                               Mittwoch:                          13.30 Uhr bis 15.00 Uhr,

                                               Donnerstag:                      13.30 Uhr bis 16.45 Uhr,

eingesehen werden.

In dem obengenannten Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern. Stellungnahmen sollen vornehmlich auf elektronischem Wege

übermittelt werden. Bei Bedarf können sie zudem beispielsweise schriftlich an die Stadt Netphen, Fachbereich Planung und Bauordnung, Amtsstr. 2 + 6, 57250 Netphen oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 (1) Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, die mit ausliegt.

Netphen, den 01.09.2026                                            gez. Müller, Bürgermeister

Kontakt

Stadt Netphen
Fachbereich II/1 Planung und Bauordnung
Amtsstraße 2 + 6
57250 Netphen

E-Mail: stadtplanung@netphen.de

Frau I. Rosenthal
Telefon: 02738 603225

Frau S. Stecken
Telefon: 02738603224

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