Dialog Gemeinde Odenthal Verkehr und Mobilität

Lärmaktionsplan 2024

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.06.2024 bis 25.06.2024
  • Beiträge 11 Beiträge
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© MUNV NRW

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein kommunales Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Gemeinde Odenthal bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.

Die Beteiligung erfolgt in der Regel in zwei Phasen. In der ersten Phase wurden Sie über die Ergebnisse der Lärmkartierung und die allgemeinen Ziele der Lärmaktionsplanung informiert und um Kommentare zur Lärmsituation oder zu Lärmminderungsmaßnahmen gebeten. Hierzu fand am 11. April 2024 eine öffentliche Veranstaltung statt.

Auf der Grundlage der vom LANUV NRW erstellten aktuellen Lärmkartierung (MUNV Umgebungslärmportal - Umgebungslärm (nrw.de)) und den Anmerkungen und Kommentaren aus der ersten Phase der Beteiligung hat die Gemeinde Odenthal einen Entwurf des Lärmaktionsplans erstellt. Dieser Entwurf ist die Grundlage für die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung und kann zusammen mit den Ergebnissen der ersten Bürgerbeteiligung links oben unter dem Reiter "Gegenstände" heruntergeladen werden.

Wie kann ich mich beteiligen?

Den aktuellen Entwurf des Lärmaktionsplans können Sie auf dieser Seite oben links unter "Gegenstände" herunterladen (Download *.pdf 4,0 MB). Ihre Kommentare und Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans können Sie als Beitrag eingeben und senden. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht erforderlich.

Wir freuen uns auf Ihren Beitrag!

Wer kann sich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person sowie Träger öffentlicher Belange sowie andere Behörden an der Lärmaktionsplanung beteiligen.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben der 1. und 2 Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden ausgewertet und bei der abschließenden Beratung des Lärmaktionsplanes durch den Rat der Gemeinde Odenthal bewertet und gegebenenfalls in den Lärmaktionsplan Stufe 4 einfließen. Das bedeutet, dass die Gemeind Odenthal sich mit ihren Anregungen inhaltlich auseinandersetzt und ihre Vorschläge in den Lärmaktionsplan einfließen könnten.

Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan vom Rat beschlossen und unter www.odenthal.de veröffentlicht.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung, einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung, finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

4 Beiträge

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Lärmbelastung Odenthal-Ortsmitte

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geändert von Gemeinde Odenthal (Moderator) am 26. Juni um 15:28

Betroffene Personen durch Lärm

Im Lärmaktionsplan gibt es eine Übersicht über die vom Lärm betroffenen Personen. Dabei werden jedoch nur die Wohnungen betrachtet. Vom Lärm sind jedoch auch alle Personen betroffen, die sich außerhalb der Wohnungen aufhalten (zum Beispiel FußgängerInnen oder wenn man in seinem Garten sitzt). Daher sollte auch dieser Personenkreis entsprechend berücksichtigt werden.

Geschwindigkeitskontrollen auch in Nebenstraßen

In Odenthal gibt es viele Straßen mit Tempo 30. Dort wird eigentlich nie kontrolliert.Eine erhöhte Geschwindigkeit führt auch in diesen Straßen zu mehr Lärm. Daher wünsche ich eie verstärkte Kontrolle in den Nebenstraßen.

Geschwindigkeitsreduzierung im Scherfbachtal

In der aktuellen Ausgabe des Bergischen Handelsblatts wurde die Straße durch das Scherfbachtal als Unfallhäufungspunkt genannt. Im neuen Lärmaktionsplan wird auch eine Geschwindigkeitsreduzierung vorgeschlagen. Ich unterstütze diese Forderung ausdrücklich

Kontaktperson

Gemeinde Odenthal

Fachbereich III - Planungsamt

Christoph Hagen

hagen@odenthal.de

Tel.: 02202 710 137

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