Kontaktperson
Rhein-Kreis Neuss
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Benjamin Josephs
Oberstr. 91
41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300
Per E-Mail kontaktieren
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen für den Fotowettbewerb
Für unseren Fotokalender suchen wir bis zum 31. August 2024 aussagekräftige Fotos im Querformat, die wir im Jubiläumsjahr 2025 mit Namensangabe auch in den sozialen Medien (z.B. Facebook und Instagram) veröffentlichen werden.
Eine Jury unter dem Vorsitz von Presseamtsleiter Benjamin Josephs und Dr. Stephen Schröder, Leiter des Archivs im Rhein-Kreis Neuss, wählt die Gewinner im September aus.
Die 12 Siegerfotos werden mit jeweils 100 Euro und einer Jahreskarte für Schloss Dyck belohnt. Eine Barauszahlung der Jahreskarte ist ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer kann nur einmal mit maximal 4 Fotos teilnehmen.
Voraussetzung für die Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger aus dem Rhein-Kreis Neuss, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wer mitmachen will, lädt die Fotos als digitale Bilddatei auf diesem Portal hoch. Angeben sollten Sie neben Ihrem Namen und Ihrer Adresse auch den Titel des Fotos bzw. den Ort, wo im Rhein-Kreis Neuss das Foto aufgenommen wurde.
Zugelassen sind nur Fotos im Querformat, die bis zum 31. August 2024 eingesendet werden. Wer mitmachen will, sendet die Fotos mit Angabe seines Namens und der Adresse über dieses Portal. Zu jedem eingereichten Foto muss angegeben werden, wann und wo im Rhein-Kreis Neuss das Foto aufgenommen wurde. Wichtig ist, dass die Aufnahmen ab 1975 im Rhein-Kreis Neuss entstanden sind und dass ein Bezug zu unserem Kreis erkennbar ist.
Anderweitig eingesandte Beiträge sind nicht zugelassen und werden nicht zurückgeschickt. Das Bild sollte mindestens 4 Megapixel groß sein. Bildteile dürfen weder hinzugefügt noch entfernt worden sein (sog. Bild-Composing).
Pornographische und Gewalt darstellende bzw. verherrlichende oder sonstige gegen das geltende Recht verstoßende Motive werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Urheberrecht und Rechteeinräumung
Mit der Übertragung versichern Sie, dass Sie über alle Rechte am eingereichten Bild verfügen, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile haben, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Falls auf dem Bild eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung von Rechten geltend machen, stellen Sie den Rhein-Kreis Neuss von allen Ansprüchen frei.
Mit der Teilnahme räumen Sie dem Rhein-Kreis Neuss die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein, einschließlich dem Recht zur Bearbeitung an den eingesandten Fotos für den Wettbewerb und die Berichterstattung darüber (Print und Online) ein. Dies schließt die Verbreitung und Zugänglichmachung im Internet und auf den Social Media-Plattformen sowie mit anderen Medien mit ein.
Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Rhein-Kreises Neuss. Facebook steht in keiner Verbindung zu diesem Gewinnspiel bzw. organisiert/sponsert dieses nicht.
Datenschutzerklärung
Ergänzend zu den Angaben in der Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde, werden im Rahmen dieses Fragebogens folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
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