Bebauungsplan Stadt Schwerte Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 203 "Wohnbebauung Untere Wülle""

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.04.2024 bis 24.05.2024
  • Stellungnahmen 13 Stellungnahmen
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Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt am östlichen Siedlungsrand des Schwerter Stadtteils Wandhofen, rd. 1,3 km südöstlich des Stadtzentrums. Dabei handelt es sich um die Fläche des derzeit noch durch den Sportverein TuS Wandhofen 1911 e. V. genutzten Sportplatzes. Die Flächengröße beträgt rd. 1,2 ha. Die geplante Baulandentwicklung auf der Fläche des Sportplatzes ist vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der wohnungsbaupolitischen Ziele der Stadt Schwerte zu betrachten. Vorgesehen ist dafür eine angemessen kleinteilige Struktur für ein neues Wohnquartier mit bedarfsgerechtem, vielfältigem Wohnraum mit hoher städtebaulicher Qualität. Dabei soll sich das Quartier mit einer eigenen Qualität dennoch in das städtebauliche Umfeld einfügen und zugleich eine Verknüpfung zu den bestehenden Freiraumstrukturen herstellen. In dem Gebiet sind 36 bis 40 Wohneinheiten in Doppelhaushälften vorgesehen. Gleichzeitig besteht im nördlichen Bereich die Möglichkeit, auch Wohnungen in zwei Mehrfamilienhäusern zu schaffen. Die geplante Wohnbebauung ist in drei Gebäudereihen gegliedert und soll durch eine verkehrsberuhigte Ringstraße erschlossen werden. Von dort aus ist ebenso eine fußläufige Verbindung zum Ruhrtalweg eingeplant.

Kontaktperson

Frau Corinna Breker
Telefon: 638
E-Mail: corinna.breker@stadt-schwerte.de

Datenschutzerklärung

Ergänzend zu den Angaben in der Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Beteiligung NRW), gilt für dieses Verfahren die Datenschutzerklärung der Stadt Schwerte.

Gegenstände

Übersicht
  • Geltungsbereich
  • Städtebaulicher Entwurf
  • Bebauungsplanvorentwurf
  • Begründungsentwurf zum Bebauungsplan
  • Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung)
  • Verkehrsuntersuchung
  • Schalltechnische Untersuchung

Informationen

Übersicht
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