Flächennutzungsplan Stadt Siegen Frühzeitige Beteiligung

111. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Siegen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.09.2024 bis 08.10.2024
  • Stellungnahmen 4 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Übersichtsgrafik, Änderungsbereiche

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB

Der Rat der Stadt Siegen hat am 21.06.2023 die Aufstellung der 111. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 19.08.2023.

Anlass und Erfordernis der Flächennutzungsplanänderung

Der Rat der Stadt Siegen hat am 04.07.2018 das Wohnbaulandkonzept 2018 beschlossen und dabei festgelegt, dass die Flächen nach der vorgeschlagenen Priorisierung in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit entwickelt werden sollen. Gleichzeitig werden Flächen aufgezeigt, die für Baugebietsentwicklungen nicht empfehlenswert sind.

Die Lage der Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan (FNP) entspricht nicht immer der städtebaulichen Zielsetzung aus dem Wohnbaulandkonzept 2018 und seit dem Ratsbeschluss haben sich zudem neue Optionen ergeben, die Wohnbauflächenentwicklungen an alternativen Standorten ermöglichen. Demzufolge müssen neue Flächen im FNP als Wohn- oder Mischbauflächen ausgewiesen und vorhandene Wohnbauflächen in Freiraumnutzungsarten umgeplant werden. Der Flächennutzungsplan der Stadt Siegen stellt mehr Wohnbauflächen als der ermittelte Bedarf abbildet dar. Aus diesem Grund sollen in der Gesamtbilanz der 111. FNP-Änderung ein Überhang von Wohnbaulandreserven von ca. 15 ha abgebaut und die Siedlungsentwicklung bedarfsgerecht ausgerichtet werden.

Die Änderungsbereiche teilen sich in mehrere Teilflächen auf und erstrecken sich auf die Gemarkungen Birlenbach, Bürbach, Eiserfeld, Langenholdinghausen, Gosenbach, Niederschelden und Siegen. Die Änderungsbereiche sind in der Übersichtsgrafik verortet.

Gemarkung Birlenbach / Bereich I:

Im Bereich I liegt die Änderungsfläche 111.N6 und umfasst den ehemaligen Sportplatz, der über die Straße Am Lehnhof erschlossen wird. Zudem sind Flächen südwestlich der Straße Am Lenhof betroffen.

Gemarkung Bürbach/ Bereich II:

Im Bereich II liegen die Änderungsflächen 111.R1, 111.R2, 111.N2 und 111.A2. Betroffen sind die Flächen nördlich und südlich der Leinweberstraße zwischen dem Vollsortimenter und dem Baugebiet. Zudem sind Flächen nordöstlich und südwestlich des vorhandenen Baugebietes berührt.

Gemarkung Eiserfeld/ Bereich III:

Im Bereich III liegt die Änderungsfläche 111.N3 und umfasst die Flächen nördlich der Freiengründer Straße (L 531) im Bereich des Endes der Ortsdurchfahrt und darüber hinaus.

Gemarkung Eiserfeld/ Bereich IV:

Im Bereich IV liegt die Änderungsfläche 111.N5 und umfasst bebaute Flächen südlich der Siegtalstraße zwischen Kreuzung Reinhold-Forster-Weg und Hausnummer 47.

Gemarkung Eiserfeld/ Bereich V:

Im Bereich V liegt die Änderungsfläche 111.R3 und umfasst Flächen östlich der vorhandenen Bebauung entlang der Gartenstraße (Höhe Hausnummer 8) bis zur Straße Am Hengsberg oberhalb der Schule.

Gemarkung Gosenbach/ Bereich VI:

Im Bereich VI liegen die Änderungsflächen 111.R5 und 111.6. Die Fläche 111.R5 liegt östlich der vorhandenen Bebauung der Straße Am Stein zwischen den Hausnummern 22 und 46 sowie südlich der vorhanden Bebauung der Straße Auf der Alm.

Gemarkung Langenholdinghausen/ Bereich VII:

Im Bereich VII liegt die Änderungsfläche 111.R4. Betroffen sind Flächen westlich entlang der Straße Am Altenberg zwischen Friedhof und Hausnummer 14.

Gemarkung Niederschelden/ Bereich VIII:

Im Bereich VIII liegt die Änderungsfläche 111.R7. Betroffen sind Flächen oberhalb der vorhandenen Bebauung der Straßen Schürfweg und Hohlsteinstraße.

Gemarkung Niederschelden/ Bereich IX:

Im Bereich IX liegt die Änderungsfläche 111.R4. Betroffen sind Flächen der Sandhalde und westlich der Maccostraße zwischen Friedhof und Kreuzung Charlottenhütte.

Gemarkung Siegen/ Bereich X:

Im Bereich X liegen die Änderungsflächen 111.R8, 111.N1, 111.A1 und 111.A3. Betroffen sind Flächen, die oberhalb der Wellersbergstraße westlich und östlich im Bereich der Panzerstraße und im Charlottental (111.R8) liegen.

Der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange wird hiermit die Gelegenheit gegeben, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen dieser zu informieren sowie sich an der Planung zu beteiligen.

Die Unterlagen zur 111. Änderung des Flächennutzungsplanes – einschließlich Begründung, Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag – können in der Zeit vom

09.09.2024 bis 08.10.2024

unter der Internetseite https://beteiligung.nrw.de/portal/siegen eingesehen werden (Direktlink: https://beteiligung.nrw.de/portal/siegen/beteiligung/themen/1007996).

Darüber hinaus werden die Planunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB zusätzlich zur Einsicht im Rathaus Geisweid, Lindenplatz 7, 57078 Siegen, im 1. Obergeschoss vor Zimmer Nr. 120a, zu den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr, Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr) leicht zugänglich ausgelegt.

Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Weg an stadtentwicklung@siegen-stadt.de oder über das oben aufgeführte Beteiligungsportal des Landes eingereicht werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg z. B. schriftlich an „Stadt Siegen, AG Stadtentwicklung, Lindenplatz 7, 57078 Siegen“ oder persönlich an der Pforte abgegeben werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Änderungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht der Privatperson gegenüber genutzt.

Kontaktperson

Stadt Siegen

Arbeitsgruppe Stadtentwicklung

Herr Meier
Telefon: +492714043283
E-Mail: stadtentwicklung@siegen.de

Hinweis vom 01.10.2024
Die Stadtverwaltung Siegen ist wieder unter der gewohnten E-Maildomain 'siegen.de' erreichbar. E-Mails an 'stadtentwicklung@siegen-stadt.de' werden automatisch an 'stadtentwicklung@siegen.de' weitergeleitet.

Datenschutzerklärung

Aufstellung von Bauleitplänen und Satzungen nach BauGB
∙ Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten ∙

Es werden Daten von Ihnen bei der Aufstellung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach Baugesetzbuch (BauGB) - unter anderem auch bei Ihrer Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - erhoben und verarbeitet. 

Nach den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (Artikel 13 DSGVO) gebe ich Ihnen als betroffene Person hierzu folgende Informationen:

1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Stadt Siegen, Der Bürgermeister, Rathaus Siegen, Markt 2, 57072 Siegen
Telefon: (0271) 404-0, Telefax: (0271) 21684, E-Mail: info@siegen-stadt.de

ausführende Stelle:
Geschäftsbereich 4, Abteilung 4/5 Stadtentwicklung/-planung und Liegenschaften
Rathaus Geisweid, Lindenplatz 7, 57078 Siegen

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Stadt Siegen, Herr Michael Haas, Recht und Versicherungen, Rathaus Weidenau, Weidenauer Straße 211-213, 57076 Siegen, Telefon: (0271) 404-3203, Telefax: (0271) 404-36-3203, E-Mail: datenschutz@siegen-stadt.de

3. Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden

Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung o. g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.
Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. 

4. Rechtsgrundlage für die Bereitstellung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre Daten werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO und § 3 Absatz 1 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalens (DSG NRW) verarbeitet.

5. Mögliche Folgen einer Nichtbereitstellung

Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Darüber hinaus ist unter Umständen die Beurteilung der Betroffenheit nur eingeschränkt möglich.

6. Empfänger der personenbezogenen Daten bzw. Empfängerkategorien

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Mitarbeiter der Stadt Siegen.

Sofern eine gesetzliche Grundlage und Erforderlichkeit besteht, können Ihre personenbezogenen Daten beispielsweise weitergegeben werden an:

  • Rats- und Ausschussmitglieder der Stadt Siegen,
  • Behörden und Träger öffentlicher Belange,
  • die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel,
  • das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen,
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB),
  • Rechtsanwälte, die mit einer Interessenvertretung der Stadt oder Betroffener (oder betroffener Dritter) beauftragt sind.

7. Speicherdauer

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z. B. Normenkontrollklage) kann beispielsweise im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). 
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). 
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). 
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO). 

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:

Etwaige Beschwerden im Zusammenhang mit der Erhebung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten durch die Stadt Siegen können Sie an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde richten:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ∙ LDI NRW
Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf
Telefon: (0211) 38424-0, Telefax: (0211) 38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Hinweis

Im Übrigen wird auf die Erklärung zum Datenschutz dieses Portales verwiesen.

Gegenstände

Übersicht
  • Änderungsbereiche
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Stufe 1

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang