Flächennutzungsplan Stadt Siegen Frühzeitige Beteiligung

113. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Siegen

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 09.09.2024 bis 08.10.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Übersichtsgrafik, geplante Standorte für Wald-Kitas

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Stadthallen und Liegenschaften hat am 23.05.2024 der Konzeption zur 113. Änderung des Flächennutzungsplanes, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigung von Wald-Kitas an den ausgewählten Standorten im Stadtgebiet zu schaffen, grundsätzlich zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die hierfür erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten.

Der Flächennutzungsplan wird im vereinfachten Verfahren geändert und gemäß § 13 Absatz 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen. Von der Verfahrenserleichterung gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB abzusehen, wird kein Gebrauch gemacht.

Anlass und Erfordernis der Flächennutzungsplanänderung

Es ist geplant, die Standorte als natürliche und weitestgehend unberührte Flächen zu nutzen, sowie jeweils am Waldrand/ in der Nähe der Erschließungsstraße Wetterschutz- und Lagerräume (Bauwagen) entsprechend der jeweiligen Gruppengröße aufzustellen.

Wald-Kitas sind im planungsrechtlichen Außenbereich als sonstige Vorhaben i. S. v. § 35 Absatz 2 BauGB zu qualifizieren, die im Einzelfall zugelassen werden können, wenn keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn die Darstellungen des Flächennutzungsplans dem Vorhaben entgegenstehen. Dieser Fall liegt bei der angestrebten Nutzung vor, da der FNP an den ausgewählten Standorten Flächen für die Forstwirtschaft oder Flächen für die Landwirtschaft vorsieht. Daher besteht die Erforderlichkeit, den FNP zu ändern. Dementsprechend soll der FNP durch die Kennzeichnung der Lage an den ausgewählten Standorten über ein Planzeichen mit der besonderen Zweckbestimmung Wald-Kita geändert werden. Die Standorte sind in der Übersichtsgrafik verortet.

Gemarkung Eiserfeld:

113.8: Hengsbachstraße (Nähe Bolzplatz) | 113.9: Hengsbachstraße (Nähe Wanderparkplatz).

Gemarkung Gosenbach:

113.7: Am Stein (Nähe Sportplatz)

Gemarkung Siegen:

113.1: In der Heinbach 4 / Im Vorfeld des Schützenhauses (Bestand) | 113.3: Melanchthonstraße 65 | 113.5: Klaus-Hoppmann-Weg / Allensteiner Straße | 113.6: Hirtenkamp

Gemarkung Weidenau:

113.2: Güterweg 61 (Bestand)

Der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange wird hiermit die Gelegenheit gegeben, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen dieser zu informieren sowie sich an der Planung zu beteiligen.

Die Unterlagen zur 113. Änderung des Flächennutzungsplanes können in der Zeit vom

09.09.2024 bis 08.10.2024

unter der Internetseite https://beteiligung.nrw.de/portal/siegen eingesehen werden (Direktlink: https://beteiligung.nrw.de/portal/siegen/beteiligung/themen/1008002).

Darüber hinaus werden die Planunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB zusätzlich zur Einsicht im Rathaus Geisweid, Lindenplatz 7, 57078 Siegen, im 1. Obergeschoss vor Zimmer Nr. 120a, zu den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr, Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr) leicht zugänglich ausgelegt.

Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Weg an stadtentwicklung@siegen-stadt.de oder über das oben aufgeführte Beteiligungsportal des Landes eingereicht werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg z. B. schriftlich an „Stadt Siegen, AG Stadtentwicklung, Lindenplatz 7, 57078 Siegen“ oder persönlich an der Pforte abgegeben werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Änderungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht der Privatperson gegenüber genutzt.

Kontaktperson

Stadt Siegen

Arbeitsgruppe Stadtentwicklung

Herr Meier
Telefon: +492714043283
E-Mail: stadtentwicklung@siegen-stadt.de

Datenschutzerklärung

Aufstellung von Bauleitplänen und Satzungen nach BauGB
∙ Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten ∙

Es werden Daten von Ihnen bei der Aufstellung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach Baugesetzbuch (BauGB) - unter anderem auch bei Ihrer Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - erhoben und verarbeitet. 

Nach den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (Artikel 13 DSGVO) gebe ich Ihnen als betroffene Person hierzu folgende Informationen:

1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Stadt Siegen, Der Bürgermeister, Rathaus Siegen, Markt 2, 57072 Siegen
Telefon: (0271) 404-0, Telefax: (0271) 21684, E-Mail: info@siegen-stadt.de

ausführende Stelle:
Geschäftsbereich 4, Abteilung 4/5 Stadtentwicklung/-planung und Liegenschaften
Rathaus Geisweid, Lindenplatz 7, 57078 Siegen

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Stadt Siegen, Herr Michael Haas, Recht und Versicherungen, Rathaus Weidenau, Weidenauer Straße 211-213, 57076 Siegen, Telefon: (0271) 404-3203, Telefax: (0271) 404-36-3203, E-Mail: datenschutz@siegen-stadt.de

3. Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden

Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung o. g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.
Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. 

4. Rechtsgrundlage für die Bereitstellung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre Daten werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO und § 3 Absatz 1 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalens (DSG NRW) verarbeitet.

5. Mögliche Folgen einer Nichtbereitstellung

Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Darüber hinaus ist unter Umständen die Beurteilung der Betroffenheit nur eingeschränkt möglich.

6. Empfänger der personenbezogenen Daten bzw. Empfängerkategorien

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Mitarbeiter der Stadt Siegen.

Sofern eine gesetzliche Grundlage und Erforderlichkeit besteht, können Ihre personenbezogenen Daten beispielsweise weitergegeben werden an:

  • Rats- und Ausschussmitglieder der Stadt Siegen,
  • Behörden und Träger öffentlicher Belange,
  • die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel,
  • das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen,
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB),
  • Rechtsanwälte, die mit einer Interessenvertretung der Stadt oder Betroffener (oder betroffener Dritter) beauftragt sind.

7. Speicherdauer

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z. B. Normenkontrollklage) kann beispielsweise im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). 
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). 
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). 
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO). 

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:

Etwaige Beschwerden im Zusammenhang mit der Erhebung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten durch die Stadt Siegen können Sie an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde richten:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ∙ LDI NRW
Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf
Telefon: (0211) 38424-0, Telefax: (0211) 38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Hinweis

Im Übrigen wird auf die Erklärung zum Datenschutz dieses Portales verwiesen.

Gegenstände

Übersicht
  • Änderungsbereiche
  • Begründung
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Stufe 1

Informationen

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