Bebauungsplan Gemeinde Simmerath Frühzeitige Beteiligung

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 218 – Im Schinner – in Simmerath-Lammersdorf

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 21.06.2024 bis 05.08.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung des Bebauungsplanes Nr. 218 – im Schinner –  in 52152 Simmerath

Der Planungsausschuss der Gemeinde Simmerath hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.06.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 218 – Im Schinner – in Simmerath-Lammersdorf in Verbindung mit der 20. Flächennutzungsplanänderung gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Gleichzeitig hat der Ausschuss den Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gefasst.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist – entsprechend den planungsrechtlichen Vorgaben, der Nachfrage am Wohnungsmarkt und der umgebenden Bebauung – die Entwicklung eines Wohngebietes unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient somit den aktuellen Wohnbedürfnissen der Bevölkerung sowie der Fortentwicklung des Ortes Lammersdorf zu einem attraktiven Wohnstandort.

Das Plangebiet ist in der beigefügten Übersichtskarte, welche Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 218 – Im Schinner – mit Übersichtskarte, Planzeichnung und textlicher Festsetzungen ist bis einschließlich

5. August 2024

über das Beteiligungsportal.NRW abrufbar:

https://beteiligung.nrw.de/portal/simmerath/beteiligung/themen/1007752

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung können Stellungnahmen bis zum oben genannten Datum abgegeben werden. Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch über das Beteiligungsportal.NRW übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch per E-Mail unter

bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de

oder postalisch an

Gemeinde Simmerath

Rathaus 1

52152 Simmerath

abgegeben werden. Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Neben der Internetveröffentlichung werden zusätzlich die Veröffentlichungsunterlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauamt der Gemeinde Simmerath (Nebengebäude des Rathauses, Rathausplatz 14, 52152 Simmerath) im Zimmer 5 öffentlich ausgelegt.

Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen dieser Planung werden im nächsten Verfahrensschritt ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.  

   52152 Simmerath, den 21.06.2024

   Gemeinde Simmerath

   gez. Bernd Goffart

   Bürgermeister

Kontaktperson

Ansprechperson: Selma Trommer

Telefon: 02473/607-266
E-Mail: bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de

Gegenstände

Übersicht
  • Übersichtskarte
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen

Informationen

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