Flächennutzungsplan Gemeinde Simmerath Frühzeitige Beteiligung

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der 20. Änderung des Flächennutzungsplans

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 21.06.2024 bis 05.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der 20. Änderung des Flächennutzungsplans in Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 218 – im Schinner – in 52152 Simmerath

Der Planungsausschuss der Gemeinde Simmerath hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.06.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur 20. Änderung des Flächennutzungsplans in Verbindung mit der                                                                     Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 218 - Im Schinner - in Simmerath-Lammersdorf gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Gleichzeitig hat der Ausschuss den Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gefasst.

Am südlichen Siedlungsrand des Ortes Lammersdorf ist auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen die Entwicklung eines ca. 34 ha großen Wohngebietes geplant.

Das Plangebiet befindet sich zwischen der Sonntagstraße (K19) und südlich angrenzend an landwirtschaftliche Freiflächen (siehe Übersichtskarte des Bebauungsplanes).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde bereits überwiegend als ‚gemischte Bauflächen‘ und ‚Wohnbauflächen‘ ausgewiesen. Lediglich im südlichen Plangebiet ist eine ca. 10 ha große Fläche im Flächennutzungsplan noch als ,Fläche für die Landwirtschaft‘ dargestellt. Es ist beabsichtigt, die bisherige Ausweisung als ‚Fläche für die Landwirtschaft‘ in ‚Wohnbauflächen‘ im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 218 – Im Schinner - zu ändern.

Das Plangebiet ist in der beigefügten Übersichtskarte, welche Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.

Der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplans mit Übersichtskarte und Planzeichnung ist bis einschließlich

5. August 2024

über das Beteiligungsportal.NRW abrufbar:

https://beteiligung.nrw.de/portal/simmerath/beteiligung/themen/1007754

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung können Stellungnahmen bis zum oben genannten Datum abgegeben werden. Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch über das Beteiligungsportal.NRW übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch per E-Mail unter

bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de

oder postalisch an

Gemeinde Simmerath

Rathaus 1

52152 Simmerath

abgegeben werden. Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Neben der Internetveröffentlichung werden zusätzlich die Veröffentlichungsunterlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauamt der Gemeinde Simmerath (Nebengebäude des Rathauses, Rathausplatz 14, 52152 Simmerath) im Zimmer 5 öffentlich ausgelegt.

Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen dieser Planung werden im Bebauungsplanverfahren im nächsten Verfahrensschritt ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.  

   52152 Simmerath, den 21.06.2024

   Gemeinde Simmerath

   gez. Bernd Goffart

   Bürgermeister

Kontaktperson

Ansprechperson: Selma Trommer

Telefon: 02473/607-266
E-Mail: bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de

Gegenstände

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  • Planzeichnung

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