Bebauungsplan Gemeinde Simmerath Erneute Beteiligung

Erneute Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 218 - Im Schinner - in Simmerath-Lammersdorf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 25.03.2026 bis 26.04.2026
  • Stellungnahmen 12 Stellungnahmen
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Bebauungsplan erneute Offenlage

Der Planungsausschuss der Gemeinde Simmerath hat nach erfolgter frühzeitiger Beteiligung und erfolgter Offenlage in seiner Sitzung am 24.03.2026 den Beschluss über die erneute Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 218 – Im Schinner – in Simmerath-Lammersdorf nach § 3 Abs. 2 BauGB gefasst. Der Beschluss lautet wie folgt:

„1. Der Planungsausschuss beschloss, festzustellen, dass im Zuge der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen vorgebracht wurden. Zu den vorgebrachten Anregungen fasste der Planungsausschuss die in der Anlage wiedergegebenen Einzelbeschlüsse.

2. Der Planungsausschuss beschloss weiterhin, die Verwaltung zu beauftragen, die erneute Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 218 - Im Schinner – in Verbindung mit der 20. Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen.“

Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 218 Im Schinner war eine Machbarkeitsstudie, wobei alle im Flächennutzungsplan vorhandenen Potentialflächen für eine künftige Wohnnutzung untersucht worden sind. Diese wurden mit der Unteren Naturschutzbehörde der StädteRegion Aachen abgestimmt. Weiterhin ist für jede Potentialfläche eine Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP) der Stufe 1 durchgeführt worden, wobei als Ergebnis alle Potentialflächen umsetzbar sind.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 218 – Im Schinner – liegt am südlichen Rand des Ortsteiles Lammersdorf südlich der Sonntagsstraße. Die Gesamtgröße des Plangebietes beträgt ca. 3,4 ha. Es erstreckt sich in Südwest-Nordost-Richtung und liegt ca. 80 m parallel zur Sonntagsstraße. Während das Plangebiet Richtung Norden an bebaute Grundstücke grenzt, die von der Sonntagsstraße erschlossen werden, wird es im Süden und Südosten von dem Wirtschaftsweg Im Schenner, im Nordosten von dem Wirtschaftsweg Bruchgasse begrenzt.

Die erneute öffentliche Auslegung ist erforderlich, da der Planentwurf nach der ersten Offenlage in mehreren Punkten überarbeitet wurde. Die Änderungen betreffen insbesondere den Bereich des geplanten Dorfgebietes (MD), für den im Rahmen der Abwägung umfangreiche Anpassungen vorgenommen wurden.

Im Einzelnen wurden im MD‑Bereich folgende Änderungen eingearbeitet:

  • Einführung einer Knotenlinie zur städtebaulichen Gliederung und zur Reduzierung der baulichen Dominanz der geplanten gewerblichen Nutzung.
  • Reduzierung der maximal zulässigen Gebäudehöhen, insbesondere im nordwestlichen Teil des MD‑Gebiets, um die Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild zu verbessern und die Auswirkungen auf die angrenzenden Wohngebiete zu minimieren.
  • Verkleinerung der überbaubaren Fläche durch eine Anpassung der Baugrenzen, wodurch die mögliche Kubatur der gewerblichen Nutzung deutlich reduziert wird.
  • Festsetzung zusätzlicher Bepflanzungen zur landschaftlichen Einbindung, insbesondere entlang der Übergänge zu den Wohngebieten und zur freien Landschaft.

Darüber hinaus wurden weitere Änderungen vorgenommen, darunter:

  • redaktionelle Korrekturen in den textlichen Festsetzungen,
  • Überarbeitung der Pflanzliste (u. a. Streichung des Kirschlorbeers),
  • Aktualisierung der Begründung und des Umweltberichtes,
  • Einarbeitung der Ergebnisse der ergänzenden artenschutzrechtlichen Untersuchungen (ASP II).

Zudem wurde im Rahmen der parallel durchzuführenden 20. Änderung des Flächennutzungsplanes eine Flächenrücknahme im Ortsteil Huppenbroich vorgesehen. Diese Rücknahme dient der Kompensation der im Plangebiet neu dargestellten Wohnbauflächen und ist Bestandteil der erforderlichen Anpassung des Flächennutzungsplanes. Die entsprechende Darstellung wurde im Entwurf der FNP‑Änderung ergänzt und inhaltlich mit dem Bebauungsplan abgestimmt.

Aufgrund dieser inhaltlich relevanten Änderungen wird der überarbeitete Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.

Die genaue Abgrenzung ist der Übersichtskarte zu entnehmen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 218 – Im Schinner –, bestehend aus nachfolgenden Unterlagen:

  • Übersichtskarte,
  • Planzeichnung mit Legende,
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung und Umweltbericht,
  • Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I,
  • Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II,
  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag,

ist in der Zeit vom

25. März 2026 bis einschließlich 26. April 2026

über das Beteiligungsportal.NRW abruf- und einsehbar:

https://beteiligung.nrw.de/portal/simmerath/beteiligung/themen/1024181

Für eine zusätzlich leicht zur Verfügung stehende Zugangsmöglichkeit werden die oben genannten Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Simmerath (Nebengebäude des Rathauses, Rathausplatz 14 in Simmerath) im Zimmer 5, zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.

Die Dienststunden sind:

vormittags                 Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr 12:30 Uhr

Freitags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

nachmittags              Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

                                    Donnerstag von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorrangig elektronisch über das Beteiligungsportal.NRW oder schriftlich per E-Mail an bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de zu übermitteln sind. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Wege z.B. postalisch an

Gemeinde Simmerath

Rathaus 1

52152 Simmerath

abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Sollte Ihnen weder eine persönliche noch eine digitale Einsichtnahme möglich sein, können Ihnen die öffentlich ausliegenden Verfahrensunterlagen auch in ausgedruckter Form per Post übersandt werden. Hierzu wird um Kontaktaufnahme mit der Bauabteilung VI unter den vorgenannten Kontaktdaten gebeten.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar.

Tiere, Pflanzen

  • Information zu vorhandenen Grün- und Gehölzstrukturen,
  • Vorkommen geschützter und planungsrelevanter Pflanzen- und Tierarten im Plangebiet und angrenzend,
  • Habitatstrukturen,
  • Naturschutzgebiete,
  • Beschreibung von Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Fläche

  • Derzeitige Flächennutzung,
  • Umfang der Flächeninanspruchnahme,
  • Versiegelung,
  • Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen

Boden

  • Bodentyp,
  • Zusammensetzung des vorhandenen Bodens,
  • Schutzwürdigkeit des Bodens,
  • Vorbelastung / Altlasten,
  • Versickerungsfähigkeit,
  • Versiegelung des Bodens,
  • Maßnahmen zum Bodenschutz / zum Schutz der Bodenfunktion (Mutterboden)

Wasser

  • Oberirdische Gewässer,
  • Grundwasservorkommen,
  • Trinkwasserschutzgebiet,
  • Gefahren durch Starkregen,
  • Umgang mit Niederschlagswasser,
  • Schutz des Grundwassers vor schädlichen Stoffeinträgen

Luft und Klima, Luftqualität

  • Lokales Klima, Klimatope,
  • Thermische Ausgleichsfunktion,
  • Kaltlufteinwirkbereich, Luftaustausch,
  • Klimatisch wirksame Vegetationsstrukturen

Landschaft, Landschaftsbild

  • Lage in Landschaftsschutzgebiet 2.2-5 „Lammersdorf Süd“,
  • Geschützter Landschaftsbestandteil Hecken und Gehölzbestand im LSG 2.4-32 „Lammersdorf Süd“,
  • Übergeordnetes Landschaftsbild,
  • Bedeutung für die Naherholung

biologische Vielfalt

  • Arten und Biotope,
  • Biotopkatasterflächen,
  • Lebensraumtypen und Schutzziele

Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes

  • FFH-Gebiet „Kalltal und Nebentäler“ (DE 5303302)

Menschen und seine Gesundheit, Bevölkerung

  • Mögliche Immissionsbelastungen durch Verkehr, Gewerbe, militärischen Flugverkehr und landwirtschaftlich genutzte Flächen,
  • Versorgung mit Wasser, Strom, Gas und Telekommunikation,
  • Naherholung

Kulturgüter und sonstige Sachgüter

  • Geschützte Landschaftsbestandteile,
  • Kulturlandschaft,
  • Bau- und Bodendenkmäler

Wirkungsgefüge von Tieren, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Wechselwirkungen der vorstehenden (Umwelt)Aspekte

  • Allgemeine und spezifische Empfindlichkeit des Wirkungsgefüges,
  • Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes

Vermeidung von Emissionen und der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern

  • Abfall- und Schmutzwasserentsorgung,
  • Grundsätze der Kreislaufwirtschaft,
  • Lärm-, Geruchs-, Staub oder Lichtemissionen,
  • Recyclingbaustoffe

Erneuerbare Energien und sparsame und effiziente Nutzung von Energien

  • Errichtung von Solaranlagen

Landschaftspläne oder sonstige Pläne

  • Ausgestaltung Natur- und Landschaftsraum Landschaftsplan 5 „Simmerath“ (2004),
  • Entwicklungskarte zum Landschaftsplan 5 „Simmerath“

Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen

  • Erdbebenzone,
  • Hochwasser- oder Überschwemmungsrisiko, Starkregen

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

52152 Simmerath, den 25.03.2026

Gemeinde Simmerath

In Vertretung

gez. Prömpeler

Frank Prömpeler

Beigeordneter

Kontakt

Ansprechperson: Mandy Krantz

Telefon: 02473/607-145
E-Mail: bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de

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