Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 212 „Auf den Feldern“ in Simmerath-Einruhr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Planungsausschuss der Gemeinde Simmerath hat nach erfolgter frühzeitiger Beteiligung in seiner Sitzung am 07.05.2026 den Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplans Nr. 212 „Auf den Feldern“ in Simmerath-Einruhr nach § 3 Abs. 2 BauGB und §4 Abs. 2 gefasst. Der Beschluss lautet wie folgt:
„1. Der Planungsausschuss der Gemeinde Simmerath beschloss bei einer Enthaltung festzustellen, dass die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 212 „Auf den Feldern“ geprüft wurden und die in der Abwägungstabelle dargestellten Abwägungsvorschläge dem Rat zur abschließenden Entscheidung empfohlen werden.
2. Der Planungsausschuss beschloss bei einer Enthaltung den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 212 „Auf den Feldern“ zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, vor Durchführung der Offenlage die fehlenden Höhenangaben (Straßen- und Kanalhöhen als Bezugspunkte für die OKF EG) in die Planunterlagen einzuarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage nach Einarbeitung der vorgenannten Punkte durchzuführen und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten.
3. Der Planungsausschuss beschloss bei einer Enthaltung, dass die Gestaltungssatzung Einruhr, sofern erforderlich, um den Bereich des Baugebiets „Auf den Feldern“ erweitert oder geändert wird.“
Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 212 „Auf den Feldern“ war eine Machbarkeitsstudie zur Entwicklung weiterer Baugebiete zur Wohnnutzung in Simmerath. Für das geplante Baugebiet „Auf den Feldern“ in Einruhr liegen sowohl die ASP der Stufe 1 als auch der Stufe 2 vor. Die Potenzialfläche wurde als umsetzbar bewertet, und auf dieser Grundlage wurde ein städtebaulicher Entwurf ausgearbeitet.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 212 „Auf den Feldern“ liegt im Ortsteil Einruhr südöstlich des Friedhofes und grenzt an die Wiesentalstraße.
Die genaue Abgrenzung ist der Übersichtskarte zu entnehmen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 212 „Auf den Feldern“, bestehend aus nachfolgenden Unterlagen:
ist in der Zeit vom
24. September 2026 bis einschließlich 26. Oktober 2026
über das Beteiligungsportal.NRW abruf- und einsehbar:
https://beteiligung.nrw.de/portal/simmerath/beteiligung/themen/1031981
Für eine zusätzlich leicht zur Verfügung stehende Zugangsmöglichkeit werden die oben genannten Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Simmerath (Nebengebäude des Rathauses, Rathausplatz 14 in Simmerath) im Bauamt, zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
Die Dienststunden sind:
vormittags: Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr 12:30 Uhr und Freitags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
nachmittags: Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Donnerstags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorrangig elektronisch über das Beteiligungsportal.NRW oder schriftlich per E-Mail an bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de zu übermitteln sind. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Wege, z.B. postalisch an
Gemeinde Simmerath
Rathaus 1
52152 Simmerath
abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Sollte Ihnen weder eine persönliche noch eine digitale Einsichtnahme möglich sein, können Ihnen die öffentlich ausliegenden Verfahrensunterlagen auch in ausgedruckter Form per Post übersandt werden. Hierzu wird um Kontaktaufnahme mit der Bauabteilung VI unter den vorgenannten Kontaktdaten gebeten. In den Unterlagen sind umweltbezogene Informationen verfügbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
52152 Simmerath, den 23.09.2026
In Vertretung
gez. Prömpeler
Frank Prömpeler
Beigeordneter
Ansprechperson: Mandy Krantz
Telefon: 02473/607-145 E-Mail: bauleitplanung@gemeinde.simmerath.de
https://beteiligung.nrw.de/portal/infozentrale/informationen/datenschutz