Raumordnungs-/Bauleitplan Mitdenken Soest Öffentliche Auslegung

8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 62 "Strabag" der Stadt Soest

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.12.2022 bis 03.02.2023
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Geltungsbereiche der 191. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 der Stadt Soest

Die öffentliche Auslegung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 "Strabag" der Stadt Soest ist am 17.12.2022 ortsüblich bekanntgemacht worden.

Das ehemalige Strabag-Areal ist ein Bereich, der sich aufgrund der Lage und der günstigen örtlichen Gegebenheiten zur Konversion zu einem bedarfsgerechten Wohn- und Dienstleistungsstandort eignet. Hierzu sind im nördlichen Bereich drei Wohnquartiere und im südlichen Bereich ein Mischgebiet geplant. Daneben bietet das Areal das Potential, eine innerörtliche Erholungsfläche zu schaffen. Das ca. 9,22 ha große Plangebiet wurde vorher intensiv gewerblich genutzt. Aus diesem Grund ist eine Sanierung des Bodens und die Herstellung eines Landschaftsbauwerks nötig. Das Landschaftsbauwerk ist Teil eines öffentlichen Grünraumes, welcher sich durch das Gebiet zieht.

Die Planunterlagen befinden sich auf der linken Seite unter den Reitern Gegenstände und Informationen.

Sie haben im Zeitraum vom 19.12.2022 bis 03.02.2023 die Gelegenheit, eine Stellungnahmen oder Anregungen zur Planung nach Anmeldung auf dieser Seite abzugeben. Um eine Stellungnahme abzugeben, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche "Ihre Stellungnahme" auf dem unteren Teil dieser Seite.

Weiterhin besteht die Möglichkeit Ihre Stellungnahme innerhalb des oben genannten Zeitraums vor Ort, schriftlich oder per Mail (s. Kontaktdaten) abzugeben. Hierzu liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Kontaktperson

Frederik Landt

Tel: 02921/103-3119

Mail: f.landt@soest.de 

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