Raumordnungs-/Bauleitplan Mitdenken Soest Öffentliche Auslegung

Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Stadt Soest

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.05.2023 bis 16.06.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Stadt Soest ist am 06.05.2023 im Soester Anzeiger bekanntgemacht worden. Die Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Stadt Soest eingesehen werden. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

Mit der Teilaufhebung soll die Festsetzung als Gewerbegebiet für den nördlichen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 12 aufgehoben werden. Damit soll der tatsächlich überwiegenden Wohnnutzung Rechnung getragen werden und das Gebiet in den unbeplanten Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB geändert werden.

Die gewerbliche Struktur der klassischen Gemengelage im südlichen Abschnitt des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 12 soll erhalten bleiben und die gewerblichen Betriebe in ihrem Bestand gesichert werden. Die Festsetzung als Gewerbegebiet im Süden des Bebauungsplanes für den Bereich der Tankstelle, der Fleischerei, des Taxi-Unternehmens und der Fahrzeugaufbereitung ist von der Teilaufhebung des Bebauungsplanes nicht betroffen und bleibt daher bestehen.

Die Unterlagen zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes können im Bürgerinformationssystem der Stadt Soest abgerufen werden.

Sie haben die Gelegenheit im Zeitraum vom 15.05.2023 bis 16.06.2023 eine Stellungnahme oder Anregungen zur Planung nach Anmeldung auf dieser Seite abzugeben. Um eine Stellungnahme abzugeben, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche "Ihre Stellungnahme" auf dem unteren Teil dieser Seite. Die Schaltfläche erscheint erst im Zeitraum der Beteiligung.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme innerhalb des oben genannten Zeitraums vor Ort, schriftlich oder per Mail (s. Kontaktdaten) abzugeben. Hierzu liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Kontaktperson

Frau Schumacher

Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung

AG Stadtplanung

Tel.: 02921-103 3117

L.schumacher@soest.de

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