Raumordnungs-/Bauleitplan Mitdenken Soest Frühzeitige Beteiligung

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Altes Pastorat“ im Ortsteil Meiningsen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.06.2023 bis 26.06.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Altes Pastorat“ im Ortsteil Meiningsen  ist am 03.06.2023 im Soester Anzeiger bekanntgemacht worden. Die Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Stadt Soest eingesehen werden.

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Altes Pastorat“ im Ortsteil Meiningsen ist erforderlich, da die bisherige Festsetzung als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kirchliches Gemeindezentrum“ nicht mehr den Planungsabsichten der Kirchengemeinde Meiningsen als Eigentümerin entspricht. Das Gebäude und Grundstück des alten Pastorates im Norden des Plangebietes wurde an einen privaten Eigentümer veräußert.

Im zentralen Teil des Plangebietes wird eine Neubebauung ermöglicht. Hier ist ein genossenschaftliches Mehrgenerationenwohnprojekt mit barrierefreiem Wohnraum geplant, das auch junge Familien ansprechen soll.

Im südlichen Teil ist im bereits jetzt als Spielplatz genutzten Bereich die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung „Spiel- und Sportanlagen“ vorgesehen.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplans und weitere Planunterlagen können  im Bürgerinformationssystem der Stadt Soest abgerufen werden.

 

Sie haben die Gelegenheit im Zeitraum vom 05.06.2023 bis 26.06.2023 eine Stellungnahme oder Anregungen zur Planung nach Anmeldung auf dieser Seite abzugeben. Um eine Stellungnahme abzugeben, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche "Ihre Stellungnahme" auf dem unteren Teil dieser Seite. Die Schaltfläche erscheint erst im Zeitraum der Beteiligung.

Weiterhin besteht die Möglichkeit Ihre Stellungnahme innerhalb des oben genannten Zeitraums vor Ort, schriftlich oder per Mail (s. Kontaktdaten) abzugeben. Hierzu liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Kontaktperson

Frau Golding
Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung
AG Stadtplanung

Tel.: 02921-103 3121
d.golding@soest.de

Datenschutzerklärung

Der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Nutzung unseres Online-Angebots ist uns wichtig. Mit dieser Datenschutzerklärung möchten wir Sie über die von uns erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten personenbezogenen Daten auf dieser Plattform informieren.

Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO) und BDSG (neu). Weiterhin unterliegt die Stadt Soest dem Landesdatenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) , die durch uns beauftragte IT NRW unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz (neu) 2018 (BDSG neu).

Ergänzend zu den Angaben in der Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Link zur Datenschutzerklärung), werden für dieses Verfahren folgende personenbezogene Daten verarbeitet: E-Mail-Adresse, Nutzername, Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort.

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Mit Servicekonto.NRW anmelden
Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.