Verfahren Mitdenken Soest Räumliche Entwicklung

Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes sowie Gastronomiekonzept

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.11.2023 bis 22.12.2023
  • Stellungnahmen 7 Stellungnahmen
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Der Rat der Stadt Soest hat in seiner Sitzung am 24.02.2021 die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes beschlossen. Seit der Aufstellung des Einzelhandelskonzeptes im Jahr 2010 haben sich die Einzelhandelslandschaft, das Konsumverhalten, aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen und Grundlagen der Einzelhandelssteuerung verändert. Um diesen veränderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen und zukünftige Entwicklungen steuern zu können, wird das Einzelhandelskonzept der Stadt Soest fortgeschrieben. Inhalte des Konzeptes sind die Markt- und Standortanalyse, Leitlinien für die zukünftige Entwicklung des Einzelhandels in der Stadt Soest, das Zentren-, Nahversorgungs- und Sonderstandortkonzept und die Anpassung der Sortimentsliste. Ein zentraler Punkt des Einzelhandelskonzeptes ist die Ausweisung zentraler Versorgungsbereiche. Des Weiteren sind Steuerungsleitlinien für die Gesamtstadt aufgestellt worden, um den Einzelhandel in der gesamten Stadt zu steuern und die Versorgungsfunktion der zentralen Versorgungsbereiche zu sichern.

Neben dem Einzelhandel ist zunehmend die Gastronomie ein entscheidender Faktor für die Attraktivität von Innenstädten. Hierzu ist gemeinsam mit dem Einzelhandelskonzept ein Gastronomiekonzept erarbeitet worden. Dieses weist ebenfalls Entwicklungsleitlinien für die Steuerung von gastronomischen Nutzungen und Entwicklungsschwerpunkte für bestimmte gastronomische Konzepte aus.

Die Entwürfe der beiden Konzepte können im linken Bereich dieser Internetseite abgerufen werden.

Sie haben die Gelegenheit im Zeitraum vom 27.11.2023 bis 22.12.2023 eine Stellungnahme oder Anregungen zur Planung nach Anmeldung auf dieser Seite abzugeben. Um eine Stellungnahme abzugeben, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche "Ihre Stellungnahme" auf dem unteren Teil dieser Seite. Die Schaltfläche erscheint erst im Zeitraum der Beteiligung.

Kontaktperson

Herr Schäper
Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung
AG Stadtplanung

Tel.: 02921-103 3104
 

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