Bebauungsplan Mitdenken Soest Frühzeitige Beteiligung

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 173 „Eckbereich Westenhelleweg-Wisbyring"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.02.2024 bis 16.02.2024
  • Stellungnahmen 4 Stellungnahmen
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Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 173 „Eckbereich Westenhelleweg-Wisbyring“ der Stadt Soest ist am 05.02.2024 im Soester Anzeiger bekanntgemacht worden. Die Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Stadt Soest eingesehen werden.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt im südwestlichen Stadtgebiet am Übergang von der Werler Landstraße zum Westenhellweg und umfasst etwa 1,2 ha. Der Änderungsbereich wird von der Straße Westenhellweg mit einer kurzen Tiefgaragenzufahrt erschlossen, sodass er weitgehend autofrei sein wird. Die Baufenster des neuen Quartiers gruppieren sich um einen begrünten Innenhof, der als Begegnungsraum für die Bewohner angelegt wird. Der, mehrfach im Gestaltungsbeirat der Stadt Soest diskutierte städtebauliche Entwurf, reagiert so auch auf die verkehrslärmexponierte Lage des Plangebiets.

Der künftige Bebauungsplan soll Gebäude mit einer Geschossigkeit von zwei bis vier zulassen. Unmittelbar am Kreuzungsbereich soll ein viergeschossiges Wohn- und Geschäftsgebäude (mit der Möglichkeit eines Staffelgeschosses) einen städtebaulichen Akzent setzen. Die Gebäude sollen mit Flachdächern gebaut werden.

Entlang der Nordseite des Wisbyrings ist die Baumallee derzeit noch lückenhaft. Diese soll mit der Umsetzung des Bebauungsplans ergänzt werden. Die im Bereich des Bestandsgebäudes stehende Rotbuche, mit einem Kronendurchmesser von rund 22 m, wird zum Erhalt festgesetzt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans und weitere Planunterlagen können im Bürgerinformationssystem der Stadt Soest abgerufen werden.

Sie haben die Gelegenheit im Zeitraum vom 05.02.2024 bis 16.02.2024 eine Stellungnahme oder Anregungen zur Planung nach Anmeldung auf dieser Seite abzugeben. Um eine Stellungnahme abzugeben, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche "Ihre Stellungnahme" auf dem unteren Teil dieser Seite. Die Schaltfläche erscheint erst im Zeitraum der Beteiligung.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme innerhalb des oben genannten Zeitraums vor Ort, schriftlich oder per Mail (s. Kontaktdaten) abzugeben. Hierzu liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Kontaktperson

Herr Müller
Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung
AG Stadtplanung

Tel.: 02921-103 3110
m.mueller@soest.de

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