Verfahren Mitdenken Soest Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Soest- Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.03.2024 bis 18.04.2024
  • Stellungnahmen 70 Stellungnahmen
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Quelle: Umgebungslärmportal NRW

Die Stadt Soest hat im Jahr 2018 erstmalig einen Lärmaktionsplan aufgestellt, der in der 4. Runde der Lärmaktionsplanung einer Überprüfung unterzogen wird. Alle Soester Bürger können vom 28.03. bis 18.04.2024 den Entwurf des überarbeiteten Lärmaktionsplans einsehen und ihre Anregungen und Ideen für Lärmminderungsmaßnahmen benennen.

Die Lärmkarten, die das Land Nordrhein-Westfalen nach einem modifizierten Berechnungsverfahren spätestens alle fünf Jahre für die Lärmaktionspläne erstellen lässt, können im Beteiligungsportal eingesehen werden. Wie schon im Lärmaktionsplan 2018 werden von der Stadt Soest bei der Lärmaktionsplanung die klassifizierten Hauptverkehrsstraßen des Landes und des Bundes in den Blick genommen.

Der Schienenlärm an Haupteisenbahnstrecken im Stadtgebiet von Soest ist dabei Gegenstand eines separaten Verfahrens des Eisenbahn-Bundesamtes und nicht der städtischen Lärmaktionsplanung.

Der neue Lärmaktionsplan soll im Sommer 2024 im zuständigen Ausschuss beschlossen werden.

Sie haben die Gelegenheit im Zeitraum vom 28.03.2024 bis 18.04.2024 eine Stellungnahme oder Anregungen zur Planung nach Anmeldung auf dieser Seite abzugeben. Um eine Stellungnahme abzugeben, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche "Ihre Stellungnahme" auf dem unteren Teil dieser Seite. Die Schaltfläche erscheint erst im Zeitraum der Beteiligung.

Kontaktperson

Dirk Franke

Tel.: 02921/103-3100

d.franke@soest.de

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