Bebauungsplan Mitdenken Soest Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 200 "Sportplatz Soester Norden"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.07.2024 bis 22.07.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 200 "Sportplatz Soester Norden" der Stadt Soest ist am 29.07.2024 im Soester Anzeiger bekanntgemacht worden. Die Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Stadt Soest eingesehen werden. 

Anlass der Bebauungsplanaufstellung ist das Ziel der Stadt Soest, dass ehemalige Strabag-Betriebsgelände weiterzuentwickeln und dort eine umfassende Wohnbebauung zur schaffen. Die Planung umfasst auch die Sportplatzfläche des TuS Jahn Soest. Um den Fortbestand des Sportvereins sichern und eine neue Möglichkeit für den Trainingsbetrieb und den Spielbetrieb zu schaffen, hat der Sportauschuss in seiner Sitzung am 01.12.2022 die Standortverlagerung des Fußballvereins zu einer zur Verfügung stehenden Fläche am Liebfrauenweg beschlossen und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für den Standortwechsel zu schaffen. Um die Verlagerung des Sportplatzes zu ermöglichen, ist die Schaffung von Planungsrecht notwendig. 

Der Vorentwurf des Bebauungsplan und der dazugehörigen Flächennutzungsplanänderung sowie weitere Planunterlagen können im Bürgerinformationssystem der Stadt Soest abgerufen werden. 

Die DIN–Normen, auf die in diesem Bebauungsplan Bezug genommen wird, werden im Rathaus II, Windmühlenweg 21, Soest, in der Abt. Stadtentwicklung und Bauordnung während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 8:30 – 12:30, Mo. – Mi. von 14:00 – 16:00 und Do. von 14:00 – 17:30 Uhr) zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Sie haben die Gelegenheit im Zeitraum vom 01.07.2024-22.07.2024 eine Stellungnahme oder Anregung zur Planung nach Anmeldung auf dieser Seite abzugeben. Um eine Stellungnahme abzugeben, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche "Ihre Stellungnahme" auf dem unteren Teil dieser Steite. Die Schaltfläche erscheint erst im Zeitraum der Beteiligung. 

Weiterhin besteht die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme innerhalb des oben genannten Zeitraums vor Ort, schriftlich oder per Mail (s. Kontaktdaten) abzugeben. Hierzu liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus. 

Bitte beachten Sie, dass der Inhalt Ihrer Stellungnahme im Rahmen des Bauleitplanverfahrens und in den politischen Entscheidungsprozessen öffentlich einsehbar wird. Falls personenbezogene Daten (z.B. Hausnummer) Inhalt Ihrer Stellungnahme sind, teilen Sie uns bitte mit, ob diese nicht veröffentlicht werden dürfen. Eine Anonymisierung des Namens des Stellungnehmers erfolgt in jedem Fall. 

Kontaktperson

Herr Spork
Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung
AG Stadtplanung

Tel.: 02921-103 3119
n.spork@soest.de

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