Bebauungsplan Mitdenken Soest Öffentliche Auslegung

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Paradiese“ im Ortsteil Paradiese der Stadt Soest

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 10.06.2024 bis 12.07.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Paradiese“ im Ortsteil Paradiese der Stadt Soest

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Paradiese" im Ortsteil Paradiese der Stadt Soest ist am 08.06.2024 im Soester Anzeiger bekanntgemacht worden. Die Bekanntmachung kann außerdem auf der Internetseite der Stadt Soest eingesehen werden.

Das 4,6 ha. große Plangebiet der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Paradiese“ wird im Nordosten von der Straße Im Stiftsfeld und im Süden von der Kampstraße begrenzt.

Die aktuelle Nutzung als medizinisches Versorgungszentrum entspricht nicht mehr den geltenden Sondergebiets-Festsetzungen des Bebauungsplanes, sodass die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Paradiese“ erforderlich wird. Mit der neuen Festsetzung als Dörflichen Wohngebiet (MDW) bietet sich die Möglichkeit, ein einvernehmliches Nebeneinander von Wohnen, land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen, Hobbytierhaltung und wohnverträglicher gewerblicher Nutzung zu befördern. Langfristig soll eine größere Bandbreite an Nutzungen und Entwicklungsspielräume sowie Erweiterungsmöglichkeiten für die Zukunft ermöglicht werden. Eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten ist auch im Sinne eines langfristigen Erhalts der denkmalgeschützten Anlage sinnvoll.

Sie haben die Gelegenheit im Zeitraum vom 10. Juni 2024 bis einschließlich 12. Juli 2024 eine Stellungnahme oder Anregungen zur Planung nach Anmeldung auf dieser Seite abzugeben. Um eine Stellungnahme abzugeben, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche "Ihre Stellungnahme" auf dem unteren Teil dieser Seite. Die Schaltfläche erscheint erst im Zeitraum der Beteiligung.

Weiterhin besteht die Möglichkeit Ihre Stellungnahme innerhalb des oben genannten Zeitraums vor Ort, schriftlich oder per Mail (s. Kontaktdaten) abzugeben. Hierzu liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

Kontaktperson

Laura Schumacher

Tel: 02921/103-3117

Mail: l.schumacher@soest.de

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