Flächennutzungsplan Mitdenken Soest Frühzeitige Beteiligung

206. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Soest

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.10.2024 bis 25.10.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Geltungsbereich der 206. Flächennutzungsplanänderung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 206. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Soest im Ortsteil Ampen ist am 12.10.2024 im Soester Anzeiger bekanntgemacht worden. Die Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Stadt Soest eingesehen werden.

Der Geltungsbereich wird derzeit noch landwirtschaftlich genutzt und soll für den Betrieb einer Freiflächensolaranlage zur Stromgewinnung vorbereitet werden. Die Bodenkarte NRW weist den Planbereich lediglich mit einer mittlere Bodenfruchtbarkeit aus.

Die Anlage soll außerhalb der Anbauverbotszone zur Autobahn errichtet werden. Die Photovoltaik-Module sollen dabei in Richtung Süden ausgerichtet werden. Entlang der südlichen Abgrenzung ist die Anpflanzung von Bäumen vorgesehen. Die Anlage wird östlich und westlich von Heckenpflanzungen begleitet. Beeinträchtigungen durch eine Blendwirkung auf die Autobahn werden somit nicht erwartet. Die umgebenen Gebäude liegen in einer Entfernung von mehr als 200 m, sodass auch hier keine Sonnenreflektionen erwartet werden. Die Erschließung der Fläche erfolgt von der Straße Zum Westbach aus. Es soll eine Gesamtleistung von etwa 4,5 MWp installiert werden.

Der Vorentwurf der 206. Flächennutzungsplanänderung kann mit weiteren Planunterlagen im Bürgerinformationssystem der Stadt Soest abgerufen werden.

Die DIN–Normen, auf die in den Planunterlagen Bezug genommen wird, werden im Rathaus II, Windmühlenweg 21, Soest, in der Abt. Stadtentwicklung und Bauordnung während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 8:30 – 12:30, Mo. – Mi. von 14:00 – 16:00 und Do. von 14:00 – 17:30 Uhr) zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Sie haben die Gelegenheit im Zeitraum vom 14.10.2024 bis 25.10.2024 eine Stellungnahme oder Anregungen zur Planung nach Anmeldung auf dieser Seite abzugeben. Um eine Stellungnahme abzugeben, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche "Ihre Stellungnahme" auf dem unteren Teil dieser Seite. Die Schaltfläche erscheint erst im Zeitraum der Beteiligung.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme innerhalb des oben genannten Zeitraums vor Ort, schriftlich oder per Mail (s. Kontaktdaten) abzugeben. Hierzu liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Bitte beachten Sie, dass der Inhalt Ihrer Stellungnahme im Rahmen des Bauleitplanverfahrens und in den politischen Entscheidungsprozessen öffentlich einsehbar wird. Falls personenbezogene Daten (z.B. Hausnummer) Inhalt Ihrer Stellungnahme sind, teilen Sie uns bitte mit, ob diese nicht veröffentlicht werden dürfen. Eine Anonymisierung des Namens des Stellungnehmers erfolgt in jedem Fall. 

Kontaktperson

Herr Müller
Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung
AG Stadtplanung

Tel.: 02921-103 3110
m.mueller@soest.de

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