Bebauungsplan Mitdenken Soest Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 173 „Eckbereich Westenhellweg - Wisbyring“

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 18.11.2024 bis 20.12.2024
  • Stellungnahmen 16 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox

Die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 173 „Eckbereich Westenhellweg - Wisbyring“ der Stadt Soest ist am 16.11.2024 im Soester Anzeiger bekanntgemacht worden. Die Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Stadt Soest eingesehen werden.

Mit der Planänderung soll die derzeit noch als Gewerbegebiet ausgewiesene Fläche umgenutzt werden und künftig überwiegend wohnbaulich und teilweise gewerblich genutzt werden. Es soll Baurecht für mehrere Wohn- und Geschäftsgebäude geschaffen werden.

Der etwa 1,2 ha umfassende Geltungsbereich der 1. Planänderung des Bebauungsplanes Nr. 173 „Eckbereich Westenhellweg - Wisbyring“ liegt südwestlich der Kernstadt. Die Straße Westenhellweg grenzt das Plangebiet im Norden ab, im Süden bildet die Straße Wisbyring die Grenze des Änderungsbereiches. Die Flurstücke 389 und 388 der Gemarkung Soest, Flur 36 liegen vollständig im Plangebiet. Das Plangebiet liegt somit in optimaler verkehrlicher Anbindung zur Kernstadt und wird aktuell noch zu großen Teilen von einem Gebrauchtwagenhandel genutzt.  

Der Entwurf des Bebauungsplans und weitere Planunterlagen können im Bürgerinformationssystem  der Stadt Soest abgerufen werden.

Die DI–Normen, auf die in diesem Bebauungsplan Bezug genommen wird, werden im Rathaus II, Windmühlenweg 21, Soest, in der Abt. Stadtentwicklung und Bauordnung während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 8:30 – 12:30, Mo. – Mi. von 14:00 – 16:00 und Do. von 14:00 – 17:30 Uhr) zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Sie haben die Gelegenheit im Zeitraum vom 18.11.2024 bis 20.12.2024 eine Stellungnahme oder Anregungen zur Planung nach Anmeldung auf dieser Seite abzugeben. Um eine Stellungnahme abzugeben, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche "Ihre Stellungnahme" auf dem unteren Teil dieser Seite. Die Schaltfläche erscheint erst im Zeitraum der Beteiligung.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme innerhalb des oben genannten Zeitraums vor Ort, schriftlich oder per Mail (s. Kontaktdaten) abzugeben. Hierzu liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Bitte beachten Sie, dass der Inhalt Ihrer Stellungnahme im Rahmen des Bauleitplanverfahrens und in den politischen Entscheidungsprozessen öffentlich einsehbar wird. Falls personenbezogene Daten (z.B. Hausnummer) Inhalt Ihrer Stellungnahme sind, teilen Sie uns bitte mit, ob diese nicht veröffentlicht werden dürfen. Eine Anonymisierung des Namens des Stellungnehmers erfolgt in jedem Fall. 

Kontaktperson

Herr Müller
Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung
AG Stadtplanung

Tel.: 02921-103 3110
m.mueller@soest.de

Datenschutzerklärung

Der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Nutzung unseres Online-Angebots ist uns wichtig. Mit dieser Datenschutzerklärung möchten wir Sie über die von uns erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten personenbezogenen Daten auf dieser Plattform informieren.

Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO) und BDSG (neu). Weiterhin unterliegt die Stadt Soest dem Landesdatenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW), die durch uns beauftragte IT NRW unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz (neu) 2018 (BDSG neu).

Ergänzend zu den Angaben in der Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Link zur Datenschutzerklärung), werden für dieses Verfahren folgende personenbezogene Daten verarbeitet: E-Mail-Adresse, Nutzername, Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort.

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang