Bebauungsplan Mitdenken Soest Öffentliche Auslegung

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Altes Pastorat“ im Ortsteil Meiningsen

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 24.02.2025 bis 25.03.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 2. Ändeung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Altes Pastorat" im Ortsteil Meiningsen ist am 22.02.2025 im Soester Anzeiger bekanntgemacht worden. Die Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Stadt Soest eingesehen werden.

Die Bebauungsplanänderung setzt im nördlichen und zentralen Teil des Plangebietes ein Dörfliches Wohngebiet nach § 5a der BauNVO fest. Für das Bestandsgebäude des alten Pastorates wird auf dem Flurstück Nr. 411 eine überbaubare Grundstücksfläche mit geringen Erweiterungsmöglichkeiten festgesetzt. Für die geplante Neubebauung auf dem Flurstück Nr. 412 wird eine überbaubare Grundstückfläche in Form eines Wohnhofes festgesetzt.
Die bauliche Dichte ist auf eine Grundflächenzahl von bis zu 0,4 und maximal zwei Vollgeschosse festgesetzt. Die zulässigen Gebäudehöhen orientieren sich am Bestandsgebäude des alten Pastorates. Die Baufelder wurden im südlichen Bereich gegenüber dem Vorentwurf auf Anregung von Anliegern enger gefasst.
Für die Bauflächen werden Höhenbegrenzungen festgelegt. Als Dachform wird Satteldach mit einer Neigung von 38-45 Grad, eingedeckt mit roten Ziegeln oder Betondachsteinen festgelegt. Die Fassaden sind überwiegend in hellem Putz oder rotbraunem Sichtmauerwerk vorgesehen. 
Die Erschließung erfolgt über eine private Zufahrt von Süden von der Schützenstraße. 

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung und weitere Planunterlagen können im Bürgerinformationssystem  der Stadt Soest abgerufen werden.

Die DIN–Normen, auf die in diesem Bebauungsplan Bezug genommen wird, werden im Rathaus II, Windmühlenweg 21, Soest, in der Abt. Stadtentwicklung und Bauordnung während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 8:30 – 12:30, Mo. – Mi. von 14:00 – 16:00 und Do. von 14:00 – 17:30 Uhr) zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Sie haben die Gelegenheit im Zeitraum vom 24.02.2025 bis 25.03.2025 eine Stellungnahme oder Anregungen zur Planung nach Anmeldung auf dieser Seite abzugeben. Um eine Stellungnahme abzugeben, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche "Ihre Stellungnahme" auf dem unteren Teil dieser Seite. Die Schaltfläche erscheint erst im Zeitraum der Beteiligung.

Weiterhin besteht die Möglichkeit,    Ihre Stellungnahme innerhalb des oben genannten Zeitraums vor Ort, schriftlich oder per Mail (s. Kontaktdaten) abzugeben. Hierzu liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Bitte beachten Sie, dass der Inhalt Ihrer Stellungnahme im Rahmen des Bauleitplanverfahrens und in den politischen Entscheidungsprozessen öffentlich einsehbar wird. Falls personenbezogene Daten (z.B. Hausnummer) Inhalt Ihrer Stellungnahme sind, teilen Sie uns bitte mit, ob diese nicht veröffentlicht werden dürfen. Eine Anonymisierung des Namens des Stellungnehmers erfolgt in jedem Fall.

Kontakt

Frau Golding
Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung
AG Stadtplanung

Tel.: 02921-103 3121
d.golding@soest.de

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