Bebauungsplan Mitdenken Soest Frühzeitige Beteiligung

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Werler Landstraße/Schwalbenstraße“ im Ortsteil Ampen

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 07.04.2025 bis 08.05.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Werler Landstraße/Schwalbenstraße“ im Ortsteil Ampen  ist am 06.05.2023 im Soester Anzeiger bekanntgemacht worden. Die Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Stadt Soest eingesehen werden.

Das Unternehmen „Dogstyler“, das bis vor wenigen Jahren auf der Fläche tätig war, hat seinen Standort verlagert. Die bestehenden Gebäude werden inzwischen anderweitig gewerblich genutzt. Ein unbebauter Teilbereich ist entbehrlich und soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. 

Mit der Änderung des Bebauungsplanes erweitern sich die Nutzungsmöglichkeiten im Planbereich. Die Festsetzung als „dörfliches Wohngebiet“ gemäß § 5a BauNVO ermöglicht neben „nicht wesentlich störendem Gewerbe“ zukünftig auch Wohnen. Die überbaubaren Grundstücksflächen im Planvorentwurf sind relativ weit gefasst. Sie ermöglichen sowohl gewerbliche Gebäudetypologien als auch Reihenhäuser oder Geschosswohnungsbau.

Um eine umgebungsangepasste Bebauung zu gewährleisten sieht der Vorentwurf Gebäude mit maximal zwei Vollgeschossen in offener Bauweise vor. Die Grundflächenzahl wird mit maximal 0,4 und die Geschossflächenzahl mit maximal 0,8 festgesetzt. Die Höhe der baulichen Anlagen wird auf maximal 11,20 m und die Traufhöhe auf 6,00 m über Geländehöhe begrenzt. Damit wird eine stark verdichtete Bebauung vermieden und der dörfliche Charakter bewahrt.

Als Dachform sind Sattel- und Walmdächer mit Hauptfirstrichtung parallel zur Werler Landstraße vorgegeben. Die zulässige Dachneigung liegt zwischen 38 und 45 Grad. Beides orientiert sich an der Umgebungsbebauung.

Entlang der südlichen Grundstücksgrenze ist ein ca. 5-6 m breiter Streifen als private Grünfläche festgesetzt. Die Grünfläche gewährleistet einen Übergang von der möglichen gewerblichen Nutzung zum angrenzenden allgemeinen Wohngebiet.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans und weitere Planunterlagen können im Bürgerinformationssystem  der Stadt Soest abgerufen werden.

Die DIN–Normen, auf die in diesem Bebauungsplan Bezug genommen wird, werden im Rathaus II, Windmühlenweg 21, Soest, in der Abt. Stadtentwicklung und Bauordnung während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 8:30 – 12:30, Mo. – Mi. von 14:00 – 16:00 und Do. von 14:00 – 17:30 Uhr) zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Sie haben die Gelegenheit im Zeitraum vom 05.04.2025 bis 08.05.2025 eine Stellungnahme oder Anregungen zur Planung nach Anmeldung auf dieser Seite abzugeben. Um eine Stellungnahme abzugeben, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche "Ihre Stellungnahme" auf dem unteren Teil dieser Seite. Die Schaltfläche erscheint erst im Zeitraum der Beteiligung.

Weiterhin besteht die Möglichkeit,    Ihre Stellungnahme innerhalb des oben genannten Zeitraums vor Ort, schriftlich oder per Mail (s. Kontaktdaten) abzugeben. Hierzu liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Bitte beachten Sie, dass der Inhalt Ihrer Stellungnahme im Rahmen des Bauleitplanverfahrens und in den politischen Entscheidungsprozessen öffentlich einsehbar wird. Falls personenbezogene Daten (z.B. Hausnummer) Inhalt Ihrer Stellungnahme sind, teilen Sie uns bitte mit, ob diese nicht veröffentlicht werden dürfen. Eine Anonymisierung des Namens des Stellungnehmers erfolgt in jedem Fall.  

Kontakt

Frau Golding
Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung
AG Stadtplanung

Tel.: 02921-103 3121
d.golding@soest.de

Datenschutzerklärung

Der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Nutzung unseres Online-Angebots ist uns wichtig. Mit dieser Datenschutzerklärung möchten wir Sie über die von uns erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten personenbezogenen Daten auf dieser Plattform informieren.

Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO) und BDSG (neu). Weiterhin unterliegt die Stadt Soest dem Landesdatenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) , die durch uns beauftragte IT NRW unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz (neu) 2018 (BDSG neu).

Ergänzend zu den Angaben in der Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Link zur Datenschutzerklärung), werden für dieses Verfahren folgende personenbezogene Daten verarbeitet: E-Mail-Adresse, Nutzername, Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort.

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang