Verfahren Kreisstadt Unna Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Kreisstadt Unna - Öffentlichkeitsbeteiligung 2

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.04.2024 bis 13.05.2024
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Umgebungslärmkarte Kreisstadt Unna

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Die Grundlage für die Lärmaktionspläne bilden Lärmkarten, welche Lärmquellen und deren Auswirkungen aufzeigen und vom LANUV zur Verfügung gestellt werden. Die Lärmkarten für die Kreisstadt Unna zeigen die Lärmbelastungen von Hauptverkehrsstraßen, darunter Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. Diese Straßen unterliegen der Zuständigkeit anderer Straßenbaulastträger, darunter die Autobahn GmbH des Bundes sowie der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Folglich sind diese Straßenbaulastträger für die Umsetzung von lärmreduzierenden Maßnahmen verantwortlich

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Kreisstadt Unna bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Diese Hauptverkehrsstraßen sind von der Lärmkartierung erfasst:

  • A 1 (AS Kamen-Zentrum bis AS Schwerte Kreuz Dortmund/Unna)
  • A 44 (Westl. Kreuz Dortmund/Unna bis Östlich AS Unna-Ost)
  • B 1 (Westlich A1)
  • B 1 (Östl. A 1 bis östliche Stadtgrenze)
  • B 233 (Kreuz Unna-Ost bis südliche Stadtgrenze)
  • L 665 (Hammer Straße, Hansastraße, Massener Hellweg)
  • L 678 (Nördliche Stadtgrenze bis Afferder Weg, Beethovenring, Massener Straße, Feldstraße)
  • L 679 (Wasserstraße)
  • L 821 (L 665 Massener Hellweg bis B 1)

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung fand ebenfalls auf dem Beteiligungsportal NRW vom 13.10.2023 bis 13.11.2023 statt. Auf der Grundlage der vom LANUV NRW[2] erstellten aktuellen Lärmkartierung (MUNV Umgebungslärmportal - Umgebungslärm (nrw.de)) und den Meldungen aus der ersten Beteiligung wurde ein Entwurf des Lärmaktionsplans erstellt. Dieser Entwurf ist die Grundlage für die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Stellungnahmen entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein.

Ihre Stellungnahme können Sie am Ende dieser Seite über den Button Ihre Stellungnahme vom 15.04.2024 bis zum 13.05.2024 eingeben. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan durch den Rat beschlossen und unter https://www.unna.de/laermaktionsplan veröffentlicht.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

 
 

Kontaktperson

Karin Klemp 
Rathausplatz 1
59423 Unna
Zimmer 308 (3.OG)
Tel.: 02303/103-6104
Fax: 02303/103-6198
Mail: laermaktionsplan@stadt-unna.de

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