Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Warstein hat am 11.06.2024 den Aufstellungsbeschluss zu der o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Es wurde u.a. beschlossen, auf der Grundlage der Entwürfe, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen und über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
Gleichzeitig fordere ich Sie hiermit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf, sich zu der beabsichtigen
Planung und gegeben falls zu dem erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu äußern.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Stadt Warstein beabsichtigt die innenstadtnahe, brachliegende Fläche des „Risse-Geländes“ zu revitalisieren und zu einem gemischten Quartier in zentraler Lage zu entwickeln. Durch die 75. Änderung des Flächennutzungsplans und des teilweise im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplans Nr. 59 „Risse-Gelände“ sollen planungsrechtliche Voraussetzungen für die Entwicklung des neuen Quartiers geschaffen werden. Geplant ist die Ansiedlung von Senioren- und Pflegeeinrichtungen, Dienstleistern und einem Gastronomieangebot, einer Kindertagesstätte sowie groß- und kleinflächigem Einzelhandel zur Nahversorgung. Der kleinflächige Einzelhandel wird sich zukünftig im zentralen Versorgungsbereich der Stadt Warstein befinden und zentrenrelevante Sortimente enthalten. Der großflächige Lebensmittelmarkt dient der Nahversorgung und befindet sich außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches.
Das insgesamt 7,5 ha große Betriebsgelände der Firmengruppe Risse, auch „Risse-Gelände“ genannt, liegt seit Aufgabe des Kalksteinabbaus und der Umsiedlung des Betonwerkes brach. Bereits vor der endgültigen Aufgabe bzw. Umsiedlung der gewerblichen Nutzungen fanden Überlegungen zur Umnutzung des „Risse-Geländes“ statt, die aus verschiedenen Gründen wieder verworfen wurden. Das aktuelle Nutzungskonzept sieht die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers im ca. 4,6 ha großen, südlichen Bereich des Geländes vor. Im nördlichen Bereich ist eine Bebauung aufgrund des geplanten Trassenverlaufs der B 55n und der einzuhaltenden Anbauverbotszone nicht möglich. Zur Ausschöpfung des Potentials des Geländes wird eine Vernetzung mit der Umgebung, insbesondere als Bindeglied zwischen dem Versorgungsstandort Hüttenstraße/ Kreisstraße im Norden und dem Hauptzentrum im Süden sowie eine bedarfsgerechte Ergänzung des bestehenden Versorgungsangebotes der Innenstadt angestrebt. Zudem sollen dringend benötigte Wohn- und Pflegeangebote vor allem für Senioren geschaffen werden. Neben dem eigentlichen ehemaligen Betriebsgelände wird auch ein Grundstück entlang der Hauptstraße in die Planungen mit einbezogen, um hier unter Einbeziehung der Wäster ein attraktives gastronomisches Angebot o.ä. zu schaffen. Die bereits etablierte Freizeitnutzung im östlichen Bereich des Plangebietes als Kletterpark soll aufrechterhalten werden. Die Errichtung einer Kindertagesstätte rundet die geplante Nutzungsmischung ab.
Voraussichtliche Auswirkung der Planung
Im Rahmen der 75. Änderung wird auch das angrenzende Kerngebiet (MK) berichtigt. Die bestehenden Nutzungen entsprechen nicht mehr dem eines Kerngebietes. Die Stadt Warstein verfolgt das Ziel, diesen Bereich zukünftig als Urbanes Gebiet (MU) zu entwickeln.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Warstein stellt für das Plangebiet größtenteils ein Mischgebiet dar. Im Westen, entlang der B 55 ist ein Kerngebiet dargestellt. Der zentrale Versorgungsbereich endet südlich des Änderungsbereichs. Das geplante Vorhaben, vor allem die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel ist derzeit planungsrechtlich nicht zulässig, weshalb die 75. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich wird.
Im Rahmen der Umweltprüfung sind die Auswirkungen der Schutzgüter zu prüfen. Daher liegen im Umweltbericht Informationen zu nachfolgenden Schutzgütern vor:
Der Planentwurf der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich dem Entwurf der Begründung, dem Umweltbericht, dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, der Verträglichkeitsuntersuchung von Einzelhandelsnutzungen auf dem Risse-Gelände in Warstein sowie der Entwurf zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Warstein werden in der Zeit vom
21.10.2024 bis 22.11.2024 (einschließlich)
im Internet veröffentlicht.
Die vorgenannten Unterlagen sind über das Beteiligungsportal NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/warstein/startseite abrufbar.
Ihre Stellungnahme kann über das Beteiligungsportal, schriftlich (auch per E-Mail: bauleitplanung@warstein.de) oder zur Niederschrift gebracht werden.
Ich weise darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, alle Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, zur Verfügung zu stellen.
Bei Bedarf werden Ihnen die Unterlagen selbstverständlich auch in Papierform zur Verfügung gestellt. Ich bitte um entsprechende Mitteilung (per E-Mail oder telefonisch).
Auf die Präklusionsregelung nach § 4a Abs. 6 BauGB wird hingewiesen. Danach sind nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen nur dann zu berücksichtigen, soweit die Gemeinde sie kannte oder hätte kennen und deshalb schon von sich aus hätte berücksichtigen müssen.
Sollte mir von Ihnen eine Stellungnahme bis zum Ende der Auslegungsfrist nicht vorliegen, gehe ich davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch das vorgenannte Bauleitverfahren nicht berührt werden.
Gleichzeitig weise ich auf die Pflicht der Behörden gem. § 4 Abs. 3 BauGB hin, mich nach Abschluss des Planverfahrens über Erkenntnisse zu erheblichen, insbesondere unvorhergesehenen nachteiligen Auswirkungen der Plandurchführung auf die Umwelt zu unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(gez. Gosmann)
Sachgebiet Stadtentwicklung Telefon: 02902/81 335 E-Mail: bauleitplanung@warstein.de