Bebauungsplan Stadt Warstein Öffentliche Auslegung

Aufhebung des Bebauungsplanes „Stadtzentrum 7 (Olsberger Hütte)“ einschließlich der 1. Änderung, Ortschaft Warstein

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.11.2024 bis 20.12.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Übersichtsplan

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Warstein hat in seiner Sitzung am 09.10.2024 den Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Stadtzentrum 7 (Olsberger Hütte)“ einschließlich der 1. Änderung, mit seiner Begründung angenommen sowie die öffentliche Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Im Zuge der geplanten 75. Änderung des FNP der Stadt Warstein soll das an die nördliche Hauptstraße angrenzende „Risse-Gelände“ revitalisiert und zu einem gemischten Quartier in zentraler Lage entwickelt werden. Im Rahmen der geplanten 75. Änderung wird auch das angrenzende Kerngebiet (MK) berichtigt. Die bestehenden Nutzungen entsprechen nicht mehr dem eines Kerngebietes. Die Stadt Warstein verfolgt das Ziel, diesen Bereich zukünftig als Urbanes Gebiet (MU) zu entwickeln. In Folge dessen soll das Ziel erreicht werden, auch im Erdgeschoss entlang der Hauptstraße Wohnnutzung zu ermöglichen. In fast allen Geltungsbereichen der rechtskräftigen Bebauungspläne im Bereich der nördlichen Hauptstraße in Warstein kann eine Wohnnutzung im Erdgeschoss, die sich nicht auf das Betriebsleiterwohnen oder das Wohnen oberhalb des Erdgeschosses begrenzt, ausnahmsweise zugelassen werden. Diese Ausnahme ist so eng geschnürt, dass sie eher als nicht zulässig einzustufen ist, da der Gebietstyp durch die Ausnahmen seinen leitenden Charakter verlieren würde. Die Aufhebung des Bebauungsplanes „Stadtzentrum 7 (Olsberger Hütte)“ einschließlich der 1. Änderung sorgt somit dafür, dass das „Urbane Gebiet“ im Flächennutzungsplan, sowie die Vorschriften des § 34 BauGB maßgeblich für nachfolgende (Bau)-Vorhaben sind. Das Wohnen im Erdgeschoss wird ermöglicht und kann so zu einem nutzungsgemischten und zukunftsfähigen Konzept beitragen.

Das Aufhebungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Daher wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Benachrichtigung der Behörden abgesehen.

Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 4 Abs. 2 BauGB, der Erstellung eines Umweltberichtes, von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden Erklärung wird im vereinfachten Verfahren abgesehen.

Der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes „Stadtzentrum 7 (Olsberger Hütte)“ einschließlich der 1. Änderung, sowie der Entwurf der Begründung,

werden gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

18.11.2024 bis 20.12.2024 (einschließlich)

 

im Internet veröffentlicht. 

Der Inhalt der Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen sind über das Beteiligungsportal NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/warstein/startseite abrufbar.

Darüber hinaus findet im gleichen Zeitraum eine öffentliche Auslegung bei der

Stadt Warstein

Sachgebiet Stadtentwicklung

 im Erdgeschoss des Technisches Rathaus im Flur gegenüber den Räumen P 111-113,

Schulstraße 7, 59581 Warstein

statt.

Die Auslegung erfolgt

montags, dienstags, donnerstags und freitags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr,
            (mittwochs geschlossen),

dienstags zusätzlich zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr und

donnerstags zusätzlich zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr.

Hiermit benachrichtige ich Sie über die öffentliche Auslegung.  Gleichzeitig beteilige ich Sie gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB.

Ich weise darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, alle Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, zur Verfügung zu stellen.

Bei Bedarf werden Ihnen die Unterlagen selbstverständlich auch in Papierform zur Verfügung gestellt. Ich bitte um entsprechende Mitteilung (per E-Mail oder telefonisch).

Auf die Präklusionsregelung nach § 4a Abs. 6 BauGB wird hingewiesen. Danach sind nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen nur dann zu berücksichtigen, soweit die Gemeinde sie kannte oder hätte kennen und deshalb schon von sich aus hätte berücksichtigen müssen.

Sollte mir von Ihnen eine Stellungnahme bis zum Ende der Auslegungsfrist nicht vorliegen, gehe ich davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch das vorgenannte Bauleitverfahren nicht berührt werden.

Kontaktperson

Stadt Warstein

Sachgebiet: Stadtentwicklung

02902/81-335 

Gegenstände

Übersicht
  • Übersichtsplan
  • Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes
  • Entwurf der Begründung
  • Amtsblatt
  • Beschlussvorlage
  • TöB Liste

Informationen

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