Verfahren Stadt Warstein Kommunale Wärmeplanung

Beteiligung zum Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Warstein

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 15.05.2025 bis 15.06.2025
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Gebietseinteilung der Versorgungsgebiete (c) CASD Energy, Stadt Warstein

Entwurf des Kommunalen Wärmeplans

Die Kommunale Wärmeplanung wird im Wärmeplanungsgesetz vom 20.12.2023 beschrieben und hat das Ziel Planungssicherheit bei der Umstellung hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 zu geben.

Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner sind verpflichtet einen Wärmeplan bis zum Juli 2028 aufzustellen. Die Stadt Warstein hat im Jahr 2024 das Büro CASD GmbH & Co. KG beauftragt diesen zu erarbeiten.

Gemäß § 13, Abs. 4 des Wärmeplanungsgesetzes ist die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie weitere Beteiligte in einem Zeitraum von 30 Tagen Stellung nehmen.

Sie können in diesem Portal den Entwurf des Kommunalene Wärmeplans und die Präsentation der Veranstaltung in der Neuen Aula in Belecke am 12.05.2025 herunterladen und eine Stellungnahme abgeben.

Alternativ sind Anregungen auch per Mail an klimamanagement@warstein.de möglich.

Auch zu den Öffnungszeiten des Rathauses in der Dieplohstraße ist nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung eine Einsichtnahme möglich.

Kontakt

Stadt Warstein
Sachgebiet Klima, Energie, Mobilität

E-Mail: klimamanagement@warstein.de

Tel.: 02902/81-337

Adresse: Dieplohstraße 1, 59581 Warstein

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