Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Warstein hat in seiner Sitzung am 11.12.2025 beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 77. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Warstein gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Bei der Stadt Warstein ist eine Anfrage auf Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung einer Freiflächen - Photovoltaikanlage eingegangen. Die Fläche der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV FFA) liegt in der Gemarkung Suttrop, Flur 16 und umfasst die Flurstücke 7, 18, 86, 110, 117 und 118 (siehe Anlage 1 Übersichtsplan). Der aktuelle Flächennutzungsplan der Stadt Warstein stellt die Fläche als Abgrabung dar. Im Regionalplan Arnsberg – Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis, 2012 (aktualisierte Lesefassung Stand: April 2024) ist das Gebiet der Planfläche als Bereich für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze festgesetzt.
Das Plangebiet umfasst ca. 7,7 ha und grenzt nördlich an den Steinbruch Hohe Liet der WESTKALK Vereinigte Warsteiner Kalksteinindustrie GmbH & Co. KG und ist derzeit landwirtschaftlich genutzt. Geplant ist eine fest aufgeständerte und nach Süden ausgerichtete PV Freiflächenanlage (PV FFA). Der Netzanschluss erfolgt an eine direkt nördlich der Planfläche verlaufende erdverlegte Mittelspannungstrasse. Die nächstgelegene zusammenhängende Wohnbebauung befindet sich in über 700 m Entfernung, die Fläche ist durch bestehende Gehölzstrukturen nach Norden, Osten und Westen sichtverschattet und liegt durch den im Süden angrenzenden Steinbruch in einem vorbelasteten, technisch überprägten Landschaftsbereich. Die Planfläche umfasst ferner keine Waldbereiche und keine Bereiche zum Schutz der Natur.
Die Vereinbarkeit von Freiflächen - Photovoltaikanlagen innerhalb von „Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze“, greift die 19. Änderung des Regionalplans Arnsberg, Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis auf. In Ziel 30 Absatz 6 heißt es: Bereich für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze dürfen ausnahmsweise für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien als Zwischennutzung in Anspruch genommen werden, • wenn diese Nutzung zeitlich und räumlich konkret begrenzt wird und • der vollständige Rückbau (incl. Nebenanlagen und Zuwegungen) verbindlich im nachfolgenden fachrechtlichen Verfahren geregelt ist.
Durch diese Zwischennutzung dürfen weder die aktuelle noch die zukünftige Rohstoffgewinnung verhindert, eingeschränkt, verzögert, in andere Bereiche verlagert oder in sonstiger Form beeinträchtigt werden. Zudem dürfen dieser Zwischennutzung keine weiteren Raumnutzungsansprüche entgegenstehen. Darüber hinaus liegt die Einverständniserklärung der Geschäftsführung des Steinbruchbetriebes vor.
Voraussichtliche Auswirkung der Planung Mit dem 77. Änderungsverfahren sollen rund 7,7 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche zukünftig für eine Photovoltaikanlage genutzt werden. Anstelle der Darstellung „Flächen für die Landwirtschaft“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB soll eine Darstellung als Sondergebiet Zweckbestimmung: „Gebiete für Anlagen, die der Nutzung der Sonnenenergie dienen, bis zu einer Inanspruchnahme für die Rohstoffgewinnung“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) erfolgen. Im Rahmen der Umweltprüfung sind die Auswirkungen Schutzgüter zu prüfen. Daher liegen im Umweltbericht Informationen zu den nachfolgenden Schutzgütern vor. • Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt (Immissionen und Erholung) • Tiere (Arten und deren Lebensräume) • Pflanzen (Biotoptypen und Betrachtung der besonders geschützten Pflanzenarten) • Fläche (flächensparendes Bauen) • Boden (Bodentypen, Altlasten) • Wasser (Wasser- und Heilquellenschutzgebiet, Oberflächengewässer) • Klima und Luft (Klimatop, Anfälligkeit gegenüber Folgen des Klimawandels) • Landschaft (Landschaftsgestalt und Landschaftsbild) • Kultur- und sonstige Sachgüter (Kulturgüter, Kulturlandschaftsbereich „Warstein“, kulturlandschaftsprägende Objekte) • Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen (Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander)
Mit dieser Bekanntmachung erfolgt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Die Vorentwürfe zur 77. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Warstein einschließlich Begründung, Umweltbericht und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag werden in der Zeit vom
09.02.2026 bis 13.03.2026 (einschließlich)
im Internet veröffentlicht.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen sind über das Beteiligungsportal NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/warstein/startseite abrufbar. Darüber hinaus findet im gleichen Zeitraum eine öffentliche Auslegung bei der
Stadt Warstein Sachgebiet Stadtentwicklung im Erdgeschoss des Technisches Rathaus im Flur gegenüber den Räumen P 111-113, Schulstraße 7, 59581 Warstein
statt.
Die Auslegung erfolgt montags, dienstags, donnerstags und freitags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr, (mittwochs geschlossen), dienstags zusätzlich zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr und donnerstags zusätzlich zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr.
Im v. g. Zeitraum besteht Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und die Planunterlagen einzusehen.
Während dieser Zeit besteht Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und die Planunterlagen einzusehen. Dabei besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Einschränkung den o. g. Ort der öffentlichen Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter der Telefonnummer 02902 / 81-336 einen Termin zur Einsichtnahme und möglicher Abgabe einer Stellungnahme im leicht zugänglichen Raum Nr. 39 des Rathauses der Stadt Warstein, Dieplohstraße 1, 59581 Warstein zu vereinbaren. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gleichzeitig mit der Auslegung durchgeführt.
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Telefon: 02902/81 336
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