Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Warstein hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 den Vorentwurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes mit seinen Anlagen beschlossen. Gleichzeitig wurde der Bürgermeister beauftragt die Öffentlichkeit sowie die berührten Träger öffentlicher Belange von der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes zu unterrichten und diesen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Das Beteiligungsverfahren soll sich dabei an der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Bau GB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB orientieren.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes soll als Grundlage für die künftige Bauleitplanung dienen und aktuelle Planungen berücksichtigen und fokussiert sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen in erster Linie auf den Ortsteil Warstein. Dabei sind – auch mit Blick auf die Anforderungen des Landesentwicklungsplanes (LEP) NRW und europarechtlicher Vorgaben – zunächst die angebots- und nachfrageseitigen Rahmenbedingungen zu untersuchen, die vorhandenen Standorte auf ihre Zukunftsfähigkeit hin zu bewerten und Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Einzelhandels nach Branchen und Standortlagen zu treffen.
Der vorliegende Bericht umfasst im Wesentlichen folgende Inhalte:
Standortentwicklung im Einzelhandel
Mit dieser Bekanntmachung erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung.
Der zugrundeliegende Vorentwurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes, die Sortimentsliste, sowie der geänderte Geltungsbereich des zentralen Versorgungsbereiches des Hauptzentrum Warstein wird
in der Zeit vom
04.05.2026 bis 05.06.2026 (einschließlich)
im Internet veröffentlicht.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen sind über das Beteiligungsportal NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/warstein/startseite abrufbar.
Darüber hinaus findet im gleichen Zeitraum eine öffentliche Auslegung bei der
Stadt Warstein
Sachgebiet Stadtentwicklung
im Erdgeschoss des Technisches Rathaus im Flur gegenüber den Räumen P 111-113,
Schulstraße 7, 59581 Warstein
statt.
Die Auslegung erfolgt
montags, dienstags, donnerstags und freitags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr, (mittwochs geschlossen),
dienstags zusätzlich zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr und
donnerstags zusätzlich zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr.
Im v. g. Zeitraum besteht Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und die Planunterlagen einzusehen. Dabei besteht die Gelegenheit, Anregungen und Stellungnahmen u.a. elektronisch (bauleitplanung@warstein.de), schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Einschränkung den o. g. Ort der öffentlichen Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter der Telefonnummer 02902 / 81-336 einen Termin zur Einsichtnahme und möglicher Abgabe einer Stellungnahme im leicht zugänglichen Raum Nr. 39 des Rathauses der Stadt Warstein, Dieplohstraße 1, 59581 Warstein zu vereinbaren.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt nicht von Bedeutung ist.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit der Auslegung durchgeführt.
Telefon: 02902/81 336
bauleitplanung@warstein.de