Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Warstein hat in seiner Sitzung am 21.04.2026 die Aufstellung der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes- Neuausweisung und Rücknahme von Wohnbauflächen in der Stadt Warstein (Baugebiet Überm Schoren) mit seinen Anlagen beschlossen.
Gleichzeitig wurde der Bürgermeister beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB vorzunehmen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Stadt Warstein beabsichtigt für die Entwicklung eines neuen Wohnbaugebietes im Stadtgebiet Warstein einen neuen Bebauungsplan „Überm Schoren“ in der Ortschaft Warstein aufzustellen. Die hohe Nachfrage an Baugrundstücken im Stadtgebiet, insbesondere in der Ortschaft Warstein, erfordern eine bauleitplanerische Steuerung. Die in den vergangenen Jahrzehnten entwickelten Baugebiete in den Ortschaften Warstein, Belecke und Suttrop sind mittlerweile zum größten Teil bebaut und die Stadt verfügt nur noch über einige wenige bebaubare Wohnbaugrundstücke. Gleichzeitig besteht weiterhin ein hoher Bedarf an Baugrundstücken im gesamten Stadtgebiet, welcher in einer seit Mitte 2020 geführten Bewerberliste nachgewiesen werden kann. Daher wurde bereits im Jahr 2020 die interne Projektgruppe „Handlungskonzept Wohnen“ ins Leben gerufen, um eine gesamträumliche Strategie zur Schaffung von Wohnraum zu erarbeiten. Im Zuge der Prüfung der bedarfsgerechten und freiraumverträglichen Siedungsentwicklung innerhalb des Stadtgebietes wurde in Anbetracht der erheblichen Überhänge an Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan eine geeignete Flächenauswahl zur Reduzierung der Überhänge notwendig. Mit der 74. Änderung des Flächennutzungsplans soll daher neben einer Neuausweisung von ca. 4,5 ha Wohnbaufläche im Bereich „Überm Schoren“ (Geltungsbereich 1) eine Rücknahme von ca. 12,3 ha Wohnbaufläche (Geltungsbereiche 2-7) durchgeführt werden. Für die Rücknahme wurden Flächen in der Ortschaft Warstein und aufgrund des räumlichen Zusammenhang, in der Ortschaft Suttrop betrachtet. Insgesamt ist somit eine beträchtliche Reduzierung des Überhangs an Wohnbaufläche von 7,8 ha vorgesehen.
Mit der Neuausweisung neuer Baugebiete soll neben der Schaffung von Wohnraum für junge Familie auch die Steigerung der Wohnqualität durch effiziente Energiekonzepte einhergehen. Insbesondere die integrierte Anbindung dieses neuen Baugebietes an Kindergärten, Grund – und Weiterführendeschulen, dem Allwetterbad Warstein, dem Sportplatz Schoren sowie der bestehenden Verkehrswege dient der Stützung der kommunalen Infrastruktur und genießt somit eine hohe Priorität. Dabei wird das neue Baugebiet auch an der bestehenden Netzstruktur des ÖPNV ausgerichtet. Die Deckung des Bedarfs mit Lebensmitteln für den täglichen Bedarf kann am Combi Markt an der St. Poler-Straße erreicht werden. Die genannten Infrastruktureinrichtungen können fußläufig erreicht werden.
Die Anfrage zur Anpassung der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung nach § 34 Landesplanungsgesetz erfolgte am 02.06.2022.
Mit Schreiben vom 12.07.2022 wurde die Stadt Warstein von der Bezirksregierung aufgefordert insbesondere zu den Zielen 2, 3, 4, 5, 6 und 39 Abs. 1 des Regionalplans Arnsberg - Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis Ausführungen zu tätigen. Die genannten Ziele des Regionalplans stehen im Zusammenhang mit den einschlägigen Zielen der Landesentwicklungsplanes NRW. Eine ausführliche Auseinandersetzung zu den o.g. Zielen des Regionalplans ist der Begründung zur 74. Änderung des Flächennutzungsplanes zu entnehmen.
Die genaue Lage der Geltungsbereiche der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes kann den Übersichtsplänen entnommen werden.
Mit dieser Bekanntmachung erfolgt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB.
Die Vorentwürfe zur 74. Änderung des Flächennutzungsplanes, einschließlich Begründung, Umweltbericht und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
04.05.2026 bis 05.06.2026 (einschließlich)
im Internet veröffentlicht.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen sind über das Beteiligungsportal NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/warstein/startseite abrufbar.
Darüber hinaus findet im gleichen Zeitraum eine öffentliche Auslegung bei der
Stadt Warstein
Sachgebiet Stadtentwicklung
im Erdgeschoss des Technisches Rathaus im Flur gegenüber den Räumen P 111-113,
Schulstraße 7, 59581 Warstein
statt.
Die Auslegung erfolgt
montags, dienstags, donnerstags und freitags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr, (mittwochs geschlossen),
dienstags zusätzlich zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr und
donnerstags zusätzlich zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr.
Im v. g. Zeitraum besteht Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und die Planunterlagen einzusehen.
Dabei besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.
Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Einschränkung den o. g. Ort der öffentlichen Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter der Telefonnummer 02902 / 81-336 einen Termin zur Einsichtnahme und möglicher Abgabe einer Stellungnahme im leicht zugänglichen Raum Nr. 39 des Rathauses der Stadt Warstein, Dieplohstraße 1, 59581 Warstein zu vereinbaren.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gleichzeitig mit der Auslegung durchgeführt.
Stadtentwicklung Warstein
02902/81-336