Innenbereichssatzung Stadt Warstein Öffentliche Auslegung

Aufstellung einer Innenbereichssatzung der Stadt Warstein, Ortschaft Allagen für den Bereich "Kirchweg"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.07.2026 bis 11.09.2026
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Planzeichnung

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Warstein hat in seiner Sitzung am 30.06.2026 die Aufstellung einer Innenbereichssatzung der Stadt Warstein, Ortschaft Allagen für den Bereich Kirchweg mit seinen Anlagen beschlossen.

Gleichzeitig wurde der Bürgermeister beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Veröffentlichung im Internet und durch Auslegung gem. § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Bau GB, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Allgemeine Ziele und Zweck der Planung

Gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB kann die Gemeinde durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.

Das Satzungsgebiet befindet sich im Ortsteil Allagen zwischen den Einmündungsbereichen „Westterrasse“ des Baugebietes „Schrewenfeld“ und dem Feldweg „Über den Schächten“ entlang der bestehenden Straße „Kirchweg“ und dem Weg „Über den Schächten“. Es weist eine Größe von rund 8.000 qm auf. Anlass für die Aufstellung der Innenbereichssatzung ist die geplante Ausweisung von Baugrundstücken.

Aufgrund der vorhandenen Bebauung am Kirchweg ist das Satzungsgebiet entsprechend mit bis zu zweigeschossigen Einfamilienhäusern vorgeprägt. In dem Satzungsgebiet soll eine Bauzeile für maximal 9 Wohnhäuser entwickelt werden. Die durchschnittliche Bauplatzgröße beträgt rund 700 qm.

Damit soll dem Bedarf zusätzlicher Wohnbaugrundstücke in der Ortschaft Allagen entsprochen werden.

Die bedarfsgerechte und flächensparende Ausweisung von Baugrundstücken findet unter Aspekten der Klimaanpassung statt. Die zeitgemäßen Wohnungsansprüche werden mit der Möglichkeit zu behutsamen Erweiterungen dem Klimawandel unter Berücksichtigung energetischer Bauweise gerecht.

Die Aufstellung der Satzung soll im "vereinfachten Verfahren" erfolgen (unter Anwendung der Vorschriften über die Öffentlichkeits-und Behördenbeteiligung nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB).

Mit dieser Bekanntmachung erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 BauGB  i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.

Der zugrundeliegende Entwurf der Innenbereichssatzung der Stadt Warstein für den Bereich „Kirchweg“, Ortschaft Allagen sowie die Begründung von Juni 2026 und Artenschutzprüfung ASP1 werden gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

03.08.2026 bis 11.09.2026 (einschließlich)

im Internet veröffentlicht. 

Der Inhalt der Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen sind über das Beteiligungsportal NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/warstein/startseite abrufbar.

Darüber hinaus findet im gleichen Zeitraum eine öffentliche Auslegung bei der 

Stadt Warstein

Sachgebiet Stadtentwicklung

im Erdgeschoss des Technisches Rathaus im Flur gegenüber den Räumen P 111-113,

Schulstraße 7, 59581 Warstein

statt.

Die Auslegung erfolgt

montags, dienstags, donnerstags und freitags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr,               (mittwochs geschlossen),

dienstags zusätzlich zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr und

donnerstags zusätzlich zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr.

Im v. g. Zeitraum besteht Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und die Planunterlagen einzusehen. 

Dabei besteht die Gelegenheit, Anregungen und Stellungnahmen u.a. elektronisch (bauleitplanung@warstein.de), schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Einschränkung den o. g. Ort der öffentlichen Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter der Telefonnummer 02902 / 81-336 einen Termin zur Einsichtnahme und möglicher Abgabe einer Stellungnahme im leicht zugänglichen Raum Nr. 39 des Rathauses der Stadt Warstein, Dieplohstraße 1, 59581 Warstein zu vereinbaren.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der Auslegung durchgeführt.

Kontakt

Sachgebiet Stadtentwicklung 

02902/81-336

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