Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Warstein hat in seiner Sitzung am 06.10.2026 die Aufstellung zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Drewerweg“ in Belecke mit seinen Anlagen beschlossen.
Gleichzeitig wurde der Bürgermeister beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Veröffentlichung im Internet und durch Auslegung gem. § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Bau GB, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Der qualifizierte Bebauungsplan „Drewerweg“ soll aufgehoben werden. Nach Durchführung des vorgeschriebenen Aufstellungsverfahrens ist der Bebauungsplan „Drewerweg“, Ortschaft Belecke, durch die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am 01.09.1992 in Kraft getreten. Am 01.08.2024 wurde für einen Teilbereich eine Ergänzung des Bebauungsplanes „Drewerweg – 1. Änderung“ als Satzung beschlossen. Dieser Teilbereich soll weiterhin seine Rechtskraft behalten und ist daher nicht Gegenstand des vorliegenden Aufhebungsverfahrens.
Die innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Drewerweg“ gelegenen Grundstücke sind mittlerweile nahezu vollständig bebaut. Die im Bebauungsplan aus dem Jahr 1992 getroffenen Festsetzungen entsprechen jedoch nur noch eingeschränkt den heutigen Anforderungen an eine zeitgemäße Nutzung und Entwicklung der Grundstücke. Insbesondere lassen die bestehenden Festsetzungen nur sehr begrenzte Möglichkeiten für bauliche Anpassungen, Erweiterungen und sonstige Veränderungen innerhalb der bereits bebauten Grundstücke zu. Eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Grundstücke wird dadurch erheblich erschwert.
Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes sollen die bestehenden, teilweise sehr starren Festsetzungen entfallen und damit wieder angemessene Entwicklungsmöglichkeiten für die Grundstücke geschaffen werden. Durch die bereits bestehende Prägung des Gebietes ist eine städtebaulich geordnete Entwicklung sichergestellt.
Bei der Aufhebung des Bebauungsplanes ist das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB anzuwenden.
Mit dieser Bekanntmachung erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.
Der zugrundeliegende Entwurf zur Aufhebung, sowie der Begründungsentwurf werden gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
19.10.2026 bis 20.11.2026 (einschließlich)
im Internet veröffentlicht.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen sind über das Beteiligungsportal NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/warstein/startseite abrufbar.
Darüber hinaus findet im gleichen Zeitraum eine öffentliche Auslegung bei der
Stadt Warstein
Sachgebiet Stadtentwicklung
im Erdgeschoss des Technisches Rathaus im Flur gegenüber den Räumen P 111-113,
Schulstraße 7, 59581 Warstein
statt.
Die Auslegung erfolgt
montags, dienstags, donnerstags und freitags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr, (mittwochs geschlossen),
dienstags zusätzlich zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr und
donnerstags zusätzlich zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr.
Im v. g. Zeitraum besteht Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und die Planunterlagen einzusehen.
Dabei besteht die Gelegenheit, Anregungen und Stellungnahmen u.a. elektronisch (bauleitplanung@warstein.de), schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Einschränkung den o. g. Ort der öffentlichen Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter der Telefonnummer 02902 / 81-336 einen Termin zur Einsichtnahme und möglicher Abgabe einer Stellungnahme im leicht zugänglichen Raum Nr. 39 des Rathauses der Stadt Warstein, Dieplohstraße 1, 59581 Warstein zu vereinbaren.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der Auslegung durchgeführt.
Telefon: 02902/81-336