Kategorie
Bauangelegenheiten
Status
Neu
Schottervor"garten".
Guten Tag,
großflächiger Schottervor"garten". Abgesehen, dass dieser -ökologisch tot- ist, stellt ein solch angelegter Vor"garten", auch ein Verstoß;eine Ordnungswidrigkeit dar. Weder eine Nutzung als Parkplatz oder Einfahrt. >BauO Nrw<
Bitte einmal überprüfen..., danke!
geändert von
Monika.
am 15. Februar um 13:33